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Kalenderjahr 2016
20.06.2016, Münster
Lotto- und Toto-Verband NRW erhebt Klage gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG – WestLotto –
Im Streit um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat, lässt der in Münster ansässige Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. diese Frage nunmehr – in erster Instanz – vom Amtsgericht Münster entscheiden.
Der Verband und WestLotto - als Veranstalter von Glücksspiel in NRW - sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht - die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.
Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:
"Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen - welches auch noch Monopolist ist - seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte.“
Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16.06.2016 anhängig.
Der Verband lässt sich von Rechtsanwalt Dr. jur. Heinz J. Meyerhoff vertreten.
24.04.2016, Münster
Mitgliederversammlung des Lotto-Annahmestellenverbandes entscheiden sich einstimmig für eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)
"Eine deutliche Entscheidung haben unsere Mitgliedsunternehmen in NRW heute getroffen", so Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. zu einem Beschluss im Rahmen der heutigen Jahreshauptversammlung in Essen.
Einstimmig wurde der Berufsverband mit der Erhebung einer Klage gegen die Westdeutsche Lotterie in Münster beauftragt.
Zum Hintergrund:
Der Verband und WestLotto - als Veranstalter von Glücksspiel in NRW - sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht - die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.
Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:
"Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Nunmehr bleibt nur der Rechtsweg. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen - welches auch noch Monopolist ist - seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte. Das ist nichts anderes, als wenn sich demnächst alle Arbeitnehmer in Deutschland an den Stromkosten der Arbeitgeber beteiligen sollten!"
Bevor die anwesenden Mitglieder eine Entscheidung trafen, stellte Rechtsanwalt Dr. Heinz J. Meyerhoff aus Greven ausführlich dar, aus welchen rechtlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Klärung notwendig erscheint. Fragen der Annahmestelleninhaber/innen wurden ausführlich besprochen und beantwortet.
"Wir hätten diesen Schritt gerne vermieden", so Buller weiter, "allerdings sind unsere Mitgliedsunternehmen mittlerweile an einem Punkt angelangt, an welchem sie sich längst nicht mehr alles bieten lassen und schon gar nicht weiterhin die Melkkuh des Landes NRW bzw. von WestLotto sein wollen. Seit 1997 gibt es für die Annahmestellen zudem nicht einen Cent mehr für deren Arbeit. Welcher Mitarbeiter des Landes NRW oder aus dem Hause WestLotto würde sich das gefallen lassen?"
"Die Stimmung zwischen uns Annahmestellen und der Lottozentrale in Münster ist mehr als schlecht - die müssten doch langsam mal merken, dass die nicht immer nur gegen die "eigenen" Leute arbeiten dürfen; ohne uns und unsere Arbeit sähe es dort nämlich ganz, ganz anders aus", so ein Mitglied, welches namentlich nicht erwähnt werden möchte.... "Sonst ziehen die mir womöglich noch den Stecker vom Lotto-Computer....!"
19.04.2016, Münster
Mitgliederversammlung am 24.04.2016 entscheidet über eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)
"Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandesgeschichte" so der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., Tobias Buller, "Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto."
Was ist passiert?
Der Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG (WestLotto) aber auch gegenüber den Kommunen und der Landesregierung in NRW vertritt, ist sich mit WestLotto - als Veranstalter von Glücksspiel in NRW - seit über einem Jahr nicht einig, wer die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW letztlich zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht, die sich die Gebühren jedoch von den selbständigen Annahmestellen derzeit (unfreiwillig) erstatten lassen. Bis Ende September 2014 kostete ein Genehmigungsjahr 20 Euro und wurde teilweise von WestLotto übernommen; seit Oktober 2014 kostet das Genehmigungsjahr erheblich mehr - 250 Euro pro angefangenem Jahr. Regelmäßig wird ein Genehmigungszeitraum von fünf Jahren gewählt; zahlbar sind die 1.250 Euro unverzüglich nach Erhalt der Genehmigung.
Buller: "Verschiedene von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stärken über 3.500 Lotto-Annahmestellen in NRW den Rücken und halten das Vorgehen von WestLotto für rechtswidrig. Um endlich Klarheit zu haben - und wieder zum Tagesgeschäft übergehen zu können - wird voraussichtlich die Justiz beschäftigt werden müssen."
Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch mehrfach bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW mit dem Vorgang.
Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in
Nordrhein-Westfalen e. V.
Weseler Str. 316c
48163 Münster
Tel. (02 51) 50 80 - 0
Fax (02 51) 50 80 - 900
info@lottoverband.de
DER LTV
Der LTV vertritt die Interessen der nordrhein-westfälischen Annahmestellen gegenüber den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Land, Bezirksregierungen und Kommunen. Er unterstützt, berät und sorgt über Kooperationsverträge für rechenbare Vorteile für seine Mitglieder.