LTV-Geschäftsführer Buller hat bekanntlich im Jahr 2014 Klage gegen das Land NRW erhoben mit dem Ziel, Akteneinsicht in die Kommunikation zwischen den verschiedenen Bezirksregierungen in NRW zu erhalten, um Informationen zu erhalten, wie es überhaupt zu einer Gebührenerhöhung zur Führung einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bisher 20 Euro pro Jahr auf 250 Euro pro Jahr ab 01.10.2014 kommen konnte. Die Behörde in Düsseldorf – federführend in dieser Thematik – hatte nur einen minimalen Teil der Kommunikation preisgegeben und den Rest als „Geheim“ deklariert. Somit musste Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes NRW erhoben werden. Geschäftsführer Buller wurde von Rechtsanwalt Dr. Heinz J. Meyerhoff vertreten.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 31.05.2016 (Aktenzeichen 26 K 92/15) ist nunmehr klar: Die Akte muss herausgegeben werden; ausschließlich der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes bleibt unter Verschluss.
Buller: „Damit zeigt sich, dass sich Widerstand lohnt und nicht alles Recht ist, was eine Behörde so meint.“
Die Behörde hat zwischenzeitlich zur Vermeidung einer Verurteilung die fehlenden Aktenteile übermittelt; es fehlen nur minimale Unterlagen, die noch nachgefordert wurden.
Die Inhalte werden nun detailliert gelesen und eine zusammenfassende Information an die Mitglieder gesendet.
RA Dr. Heinz J. Meyerhoff vertritt den Verband auch im Verfahren gehen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG zu Frage der Gebührenabwälzung auf die Annahmestellen.
Update vom 15.06.2016:
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.06.2016 sind die noch fehlenden Unterlagen, die angefordert wurden, „nicht vorhanden“, da die Anhänge der Mail (darauf bezog sich die Nachforderung) „wohl nicht abgespeichert“ wurden.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt. LTV-Geschäftsführer Buller hat über seinen Anwalt nunmehr das Verwaltungsgericht Düsseldorf über diesen Umstand informiert und angeregt, ein entsprechendes Urteil zu erlassen.
„Lächerlich lebensfremd, wenn eine Behörde jetzt angeblich nur noch die E-Mails hat, nicht aber mitgesendete Anhänge. Möglicherweise sind in den Anhängen Informationen enthalten, die brisant sind, wenn sie öffentlich werden“, so Buller.
Mit einem entsprechenden Urteil ist die Zwangsvollstreckung möglich.
Buller: „Wer mich kennt, weiß: Davor scheue ich mich auch nicht.“
Update vom 04.07.2016:
Zwischenzeitlich sind alle Unterlagen eingegangen. Das Verfahren ist damit beendet.
Stand: 13. Juni 2016