Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

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Herzliche Grüße!

Vorstand und Geschäftsführung des LTV NRW wünschen Ihnen eine frohe Weihnacht und für das neue Jahr alles Gute!
Wir sind ab 02.01.2019 wieder für Sie erreichbar.

 

Stand: 24. Dezember 2018

Softwareumstellung

Tobias Buller-Langhorst (42), Geschäftsführer des Verbandes erklärt hierzu: „Unser Verband wurde vorab nicht um eine fachliche Stellungnahme gebeten.“

Der Verband wird zu diesem Thema das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen.

 

Stand: 27. November 2018

LTV-Kooperationspartner Marketing Rhein-Ruhr OHG startet durch

 

Mit dem neuesten Kooperationspartner – der Marketing Rhein-Ruhr OHG (MRR) – hat der LTV offensichtlich den Zahn der Zeit getroffen. Fast 100 Annahmestellen sind innerhalb von wenigen Wochen Kunde der MRR geworden und profitieren durch Ihre Mitgliedschaft im LTV von günstigen Konditionen für ihren digitalen Auftritt im Internet. Statt 39 Euro p. M. zahlen LTV Mitglieder im ersten Jahr nur 25 Euro monatlich, im zweiten Jahr 35 Euro monatlich.

 

„Das Leistungsangebot, was unsere Mitglieder dafür erwarten können, kann sich wahrlich sehen lassen“, kommentiert Tobias Buller-Langhorst (42), Geschäftsführer des Verbandes, das neueste Angebot für die Mitglieder. Mitarbeiter der MRR fahren persönlich zur interessierten Annahmestelle, beraten über die individuell herauszustellenden Merkmale der jeweiligen Annahmestelle, erstellen Fotoaufnahmen und programmieren eine auf die individuellen Wünsche der Annahmestelle zugeschnittene Homepage; „selbstverständlich mit Wunschnahmen und E-Mail Adresse für unsere Mitglied“, so Buller-Langhorst weiter.

 

Heike Juckenack, Vorsitzendes des Verbandes, bestätigt den Eindruck: „Wir haben mit der MRR einen professionellen, symphatischen und unkomplizierten Partner an unserer Seite, was ich durch meine eigene Erfahrung (www.lotto-juckenack.de) nur bestätigen kann.“

 

Interessierte können über die LTV-Geschäftsstelle (Telefon 0251 5080-0 oder info@lottoverband.de) Kontakt aufnehmen.

 

Stand: 23. Oktober 2018

Lottoverband NRW warnt vor voreiliger Unterzeichnung angeblich notwendiger Erklärungen an die „Datenschutzauskunft Zentrale“

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) erklärte hierzu heute in Münster:

 

„Erneut wir d mit krimineller Energie versucht, Lotto-Annahmestellen in ganz Deutschland um ihr Geld zu bringen. Unter Begründung der DSGVO stellen wir eine erhebliche Aktivität der ‚Datenschutzauskunft-Zentrale“ fest, welche mit einer ‚Eiligen FAX-Mitteilung‘ zu einer angeblichen Rücksendung einer Erklärung auffordern, welche im Kleingedruckten einen 3-Jahres Vertrag zu jeweils 498 € netto für NICHTS UND WIEDER NICHTS (!) begründet.“

 

Lotto-Annahmestellen in NRW werden daher vom Verband zu größter Vorsicht aufgerufen: Unterschreiben Sie keinerlei Erklärungen!

Informieren Sie auch unbedingt Ihre Mitarbeiter – denn auch eine Erklärung dieser würde rechtlich Ihnen zugerechnet werden!

 

Stand: 1. Oktober 2018

Lottoverband NRW kündigt Kooperationsvertrag mit Master Tinta

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) erklärte hierzu heute in Münster:

 

„Nachdem wir in den vergangenen Wochen eine erhebliche Anzahl von Beschwerden unserer Mitglieder erhielten, haben wir uns letztlich dazu entschieden, den Kooperationsvertrag mit Master Tinta fristgemäß zum 31.12.2018 zu beenden.“

 

Stand: 25. September 2018

Annahmestellen in NRW freuen sich über schnelle Rückabwicklung

 

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) zeigt sich erfreut über die schnelle Rückabwicklung der Genehmigungsgebühren der über 3.300 Lotto-Annahmestellen in NRW.

 

Kurz vor der Hausmesse von WestLotto – der ‚XPO 2018′ – sind nahezu alle Annahmestellen, die von der Erstattung von bereits gezahlten Genehmigungsgebühren profitieren, informiert worden. „Die ersten Annahmestellen haben bereits einen Geldeingang auf ihren Konten verzeichnen können – die Stimmung ist gut“, freut sich Buller-Langhorst, der sich in den vergangenen Jahren maßgeblich für diese Rückabwicklung stark gemacht hat.

 

Der Verband begrüßt die schnelle Bearbeitung durch WestLotto ausdrücklich.

 

Stand: 22. Juni 2018

Lottoverband NRW und WestLotto einigen sich

 

„Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können“,kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

 

Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1.250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in NRW, Politikern, Annahmestellenbetreibern und Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten kann.

 

Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW vollständig übernehmen wird.

 

Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

 

Buller-Langhorst, der im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27.05.2018 in Essen die Mitglieder über das Ergebnis informierte, hat sodann den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegengenommen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären – der auf den 18.06.2018 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

 

Stand: 27. Mai 2018

Pressemitteilung 2/2018

 

+++  Lottoverband NRW und WestLotto einigen sich   +++

 

„Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können“,kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV) den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1.250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in NRW, Politikern, Annahmestellenbetreibern und Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten kann.

Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW vollständig übernehmen wird.

Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

Buller-Langhorst, der im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27.05.2018 in Essen die Mitglieder über das Ergebnis informierte, hat sodann den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegengenommen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären – der auf den 18.06.2018 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

 

Stand: 27. Mai 2018

Antrittsbesuch im Landtag NRW
Juckenack und Buller-Langhorst im Gespräch mit Präsident Kuper

Die im Dezember 2017 gewählte neue Vorsitzende des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V.(LTV) Heike Juckenack (59) aus Unnaund der langjährige Geschäftsführer des Verbandes, Tobias Buller-Langhorst (42) aus Münster,trafen am Dienstag, dem 24. April 2018, zu einem Antrittsbesuch mit NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU)in Düsseldorf zusammen.

Juckenack, Betreiberin eines Einzelhandelsgeschäftes mit Lotto-Annahmestelle in Unna, stellte die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft aus Sicht einer Annahmestellenbetreiberin dar und sprach sich für einen engen Schulterschluss zwischen Betreibern und Politik aus. „Wir werden weiter mit Sachverstand im politischen Raum als Ansprechpartner zur Verfügung stehen – so wie bisher u. a. als Sachverständige in Anhörungen des Landtages auch“,sicherte Buller-Langhorstdie aktive Mitarbeit des Lottoverbandes aus NRW zu, welcher die Interessen der Lotto-Annahmestellen in NRW vertritt.

„Eine der größten Herausforderungen ist die Bekämpfung illegaler Glückspielangebote. Diese schaden nicht nur den Annahmestellen und Spielern sondern auch dem Gemeinwohl“,glauben JuckenackundBuller-Langhorst, welche diesbezüglich bereits verschiedene Gespräche geführt haben.

 

 

v. l. n. r.: Tobias Buller-Langhorst, André Kuper, Heike Juckenack (c) Landtag NRW Bernd Schälte

 

Stand: 24. April 2018

Pressemitteilung 1/2018

 

Juckenack und Buller-Langhorst im Gespräch mit Präsident Kuper

 

Die im Dezember 2017 gewählte neue Vorsitzende des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V. (LTV) Heike Juckenack (59) aus Unna und der langjährige Geschäftsführer des Verbandes, Tobias Buller-Langhorst (42) aus Münster, trafen am Dienstag, dem 24. April 2018, zu einem Antrittsbesuch mit NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU)in Düsseldorf zusammen.

Juckenack, Betreiberin eines Einzelhandelsgeschäftes mit Lotto-Annahmestelle in Unna, stellte die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft aus Sicht einer Annahmestellenbetreiberin dar und sprach sich für einen engen Schulterschluss zwischen Betreibern und Politik aus. „Wir werden weiter mit Sachverstand im politischen Raum als Ansprechpartner zur Verfügung stehen – so wie bisher u. a. als Sachverständige in Anhörungen des Landtages auch“, sicherte Buller-Langhorst die aktive Mitarbeit des Lottoverbandes aus NRW zu, welcher die Interessen der Lotto-Annahmestellen in NRW vertritt.

„Eine der größten Herausforderungen ist die Bekämpfung illegaler Glückspielangebote. Diese schaden nicht nur den Annahmestellen und Spielern sondern auch dem Gemeinwohl“, glauben Juckenack und Buller-Langhorst, welche diesbezüglich bereits verschiedene Gespräche geführt haben.

 

Stand: 24. April 2018

Verbandstagung im April 2018 VERSCHOBEN!

 

Die jährlichen Verbandstagung ist verschoben worden auf

 

Sonntag, 27. Mai 2018.

 

Nutzen Sie die Chance, sich mit Kollegen aus ganz NRW auszutauschen. Weitere Informationen erhalten Sie bei

Tobias Buller-Langhorst; Telefon (02 51) 50 80 – 0.

 

Stand: 11. April 2018

Vorstand und Geschäftsführung wünschen Ihnen frohes Ostern 2018. 

 

Das neue Jahr stellt uns neue Herausforderungen; wir nehmen Sie an und kämpfen für Ihr Wohl.
Unterstützen Sie uns und damit Ihren Erfolg durch Ihre Mitgliedschaft in dem für Sie zuständigen

Verband in Nordrhein-Westfalen – dem LTV!

 

Wir freuen uns über jede neue Annahmestelle

 

Stand: 1. April 2018

Verbandstagung im April 2018

 

Die jährliche Mitgliederversammlung des LTV NRW findet am Sonntag, dem 22.04.2018 statt. Eine Einladung mit genauem Ort und Beginn erfolgt demnächst an die Mitglieder per E-Mail/Post.

 

Stand: 27. Februar 2018

Landesregierung NRW prüft – Entscheidung im Frühjahr 2018.

 

Unter TOP 6 der Tagesordnung befasste sich der Haushalts- und Finanzausschuss heute im Düsseldorfer Landtag mit den Lottoannahmestellen in NRW, insbesondere mit der Frage der Genehmigungsgebühren.

 

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV und heute während der Sitzung im Landtag: „CDU und FDP erinnern sich erfreulicherweise an die Zeit, in der sie in NRW bis Mai 2017 Opposition waren und prüfen derzeit noch unsere Forderungen. Wir sind guter Dinge, dass es für die Annahmestellen in NRW im Frühjahr eine positive Nachricht gibt und – meiner Meinung nach – das bisherige Unrecht wieder in Recht umgekehrt wird.“

 

Mit einer positiven Entscheidung für alle Annahmestellen in NRW – die maßgeblich auf Betreiben des LTV bewirkt würde – verliert der Verband aber nicht seine Forderung aus den Augen, den Annahmestellenbetreibern ein höheres Einkommen für den Verkauf von Glücksspielprodukten zu sichern.

 

Buller-Langhorst: „Seit nunmehr 21 Jahren bekommen die Betreiber die gleiche Höhe an Provision – niemand sonst arbeitet heute noch für das Gehalt von vor 21 Jahren. Der Vorgang der Genehmgigungsgebühren kam nur noch erschwerend für die rund 3.300 Annahmestellen in NRW im Oktober 2014 hinzu!“.

 

Stand: 25. Januar 2018

Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) lässt sich von der Landesregierung informieren.

 

Unter TOP 6 der Tagesordnung befasst sich der HFA morgen im Düsseldorfer Landtag erneut mit den Lottoannahmestellen in NRW, deren Zukunft und vor allem mit der Frage der Genehmigungsgebühren.

 

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV: „Die zum 01.10.2014 erheblich erhöhten Genehmigungsgebühren stehen seit über drei Jahren auf dem Prüfstand. Wir hoffen, dass morgen eine abschließende Regelung im Sinne der Annahmestellen gefunden wird – und das kann nur heißen: Komplette Freistellung von den Kosten für die Annahmestelle!“

 

Der Verbandsgeschäftsführer wird morgen persönlich im Landtag anwesend sein.

 

Stand: 24. Januar 2018

Bezirksregierungen auf dem Prüfstand!

 

Im Oktober 2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Gebühren für die Genehmigung zum Betrieb einer Lottoannahmestelle in NRW von ursprünglich 20 Euro pro Jahr auf 250 Euro pro Jahr erhöht. Gegen diese Erhöhung wendet sich nun ein Annahmestellenbetreiber aus NRW und lässt die Genehmigungshöhe vom Verwaltungsgericht überprüfen.

 

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV: „Die voreilige und völlig unverhältnismässige Erhöhung von amtlichen Gebühren durch die Bezirksregierungen halten die Branche seit Oktober 2014 in Atem. Eine Geschichte aus dem Tollhaus – die hoffentlich das zuständige Verwaltungsgericht endlich beendet!“.

 

Stand: 15. Januar 2018

Vorstand und Geschäftsführung wünscht Ihnen für das neue Jahr alles Gute!

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Stand: 2. Januar 2018

Bezirksregierungen senken Genehmigungsgebühren

 

Im Oktober 2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Gebühren für die Genehmigung zum Betrieb einer Lottoannahmestelle in NRW von ursprünglich 20 Euro pro Jahr auf 250 Euro pro Jahr erhöht. Gegen diese Erhöhung wendete sich der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e. V. erfolgreich für die Annahmestellen in NRW.

 

Wie jetzt bekannt wurde, berechnen die Bezirksregierungen für das erste Genehmigungsjahr 250 € sowie für jedes weitere Genehmigungsjahr 200 €.

 

Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV: „Auch wenn klar erkennbar ist, dass die Gebührensenkung ausschließlich auf Initiative unseres Verbandes zustande gekommen ist, ist es nicht die Senkung, die wir uns vorstellen. Wir werden weiter tätig!“

 

Stand: 15. Dezember 2017

Lotto-Annahmestellen „online“

 

„Mit der Marketing Rhein-Ruhr OHG mit Sitz in Gelsenkirchen haben wir einen neuen Kooperationspartner“, freut sich Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW. Die MRR betreut seit knapp 20 Jahren Dienstleiter in Sachen Außendarstellung und Präsenz im Internet. „Da der technische Fortschritt und die Digitalisierung rasant voran schreitet und man sich diesen Themen annehmen und stellen muss, haben wir gemeinsam für unsere Mitglieder ein Paket geschnürt, welches es ermöglicht, die eigenen Leistungen über eine eigene professionelle Homepage zu präsentieren.“

Bis zum 15.01.2018 erhalten Sie für nur 25 € / Monat zzgl. MwSt. (ab dem  2. Jahr 35 € / Monat zzgl. MwSt.)  Ihren individuellen Internetauftritt in einem Design, das auch sofort an die mobilen Endgeräte wie Tablet oder Smartphone angepasst ist. Die Erstellungs- und Programmierkosten sind ebenso enthalten wie die eigene www-Adresse samt dazugehöriger E-Mail-Adressen. Darüber hinaus kommt ein Kundenbetreuer persönlich zu Ihnen, macht Fotos Ihrer Einrichtung und nimmt die wichtigsten Daten mit Ihnen zusammen auf. Spätere Ergänzungen oder Änderungen sind selbstverständlich jederzeit möglich und zusätzlich in diesem Paket enthalten.

 

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Der LTV sende auf Wunsch gerne die Kontaktdaten zu – einfach eine leere Mail an web@lottoverband.de – das System sendet dann unverzüglich die Kontaktdaten per Mail zu.

 

Stand: 30. November 2017

Heike Juckenack folgt auf Helmut Hoesen als Vorsitzende

 

In der heutigen Vorstandssitzung des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V. (LTV) wurde Heike Juckenack (58) aus Unna einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Verbandes mit Wirkung ab 01.12.2017 berufen; sie folgt damit auf Helmut Hoesen (65), welcher nach mehr als dreißig erfolgreichen Jahren im Verband – zuletzt als Vorsitzender – in den Ruhestand wechselt. Der Gesamtvorstand und Tobias Buller-Langhorst (41), geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes, dankte stellvertretend für alle Mitglieder dem scheidenden Vorsitzenden für sein außergewöhnlich langjähriges und ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Lotto-Annahmestellen in NRW und ernannte ihn nach einstimmigem Votum aller Vorstandsmitglieder zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes.

 

„Wir freuen uns, mit Heike Juckenack eine kompetente und erfahrene, aktive Betreiberin einer Lotto-Annahmestelle in der Funktion der ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden begrüßen dürfen„, so Buller-Langhorst, der dem Gesamtvorstand die Personalie vorgeschlagen hatte.

 

Die neue Vorsitzende ist gelernte Einzelhandelskauffrau und war über 23 Jahre als Sachbearbei-terin in einer Lotto-Bezirksstelle in Unna tätig, bevor sie nach deren Schließung mit ihrem Mann Peter ein Einzelhandelsgeschäft mit Lotto-Annahmestelle in Unna übernommen hat. Seit einiger Zeit ist Heike Juckenack bereits in verschiedenen Funktionen für den Verband und damit zum Wohle aller Lotto-Annahmestellen in NRW ehrenamtlich tätig – zuletzt als Vorstandsmitglied.

 

„In kürzester Zeit hat sich Heike Juckenack bereits durch Gespräche mit Politikern auf Kommunal- und Landesebene einen Namen gemacht – aber auch mit Kollegen tauscht sie sich fachlich versiert über alle Themen aus, die unsere Branche betreffen“, freut sich Carmen Leyers (46), die auf eigenen Wunsch stellvertretende Vorsitzende des Verbandes bleibt.

 

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sieht Heike Juckenack in der Unterstützung des Gesamtvorstandes zu den Themenbereichen ‚Provisionserhöhung‘ und ‚Genehmigungsgebühren‘.

 

Heike Juckenack: „Seit Jahren erhalten meine Kolleginnen und Kollegen in den Annahmestellen vor Ort die gleiche Vergütung – allerdings mit höherem Arbeitsaufwand und gestiegenen Anforderungen und Risiken. Obendrauf kam dann im Oktober 2014 noch eine um fast 13-fach erhöhte Belastung mit Genehmigungsgebühren, die die damalige Landesregierung in NRW zu verantworten hatte. Das gilt es zu verändern – und zwar zum Wohle der Annahmestellenbetreiber in NRW. Dafür werde ich mich einsetzen!“

 

Über ihren ersten Antrittsbesuch im politischen Raum freut sich Juckenack schon jetzt: Gemeinsam mit LTV-Geschäftsführer Buller-Langhorst trifft sie im neuen Jahr Landtagspräsident André Kuper (CDU).

 

Stand: 23. November 2017

Pressemitteilung 5/2017

 

Heike Juckenack folgt auf Helmut Hoesen als Vorsitzende

 

In der heutigen Vorstandssitzung des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V. (LTV) wurde Heike Juckenack (58) aus Unna einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Verbandes mit Wirkung ab 01.12.2017 berufen; sie folgt damit auf Helmut Hoesen (65), welcher nach mehr als dreißig erfolgreichen Jahren im Verband – zuletzt als Vorsitzender – in den Ruhestand wechselt. Der Gesamtvorstand und Tobias Buller-Langhorst (41), geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes, dankte stellvertretend für alle Mitglieder dem scheidenden Vorsitzenden für sein außergewöhnlich langjähriges und ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Lotto-Annahmestellen in NRW und ernannte ihn nach einstimmigem Votum aller Vor-standsmitglieder zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes.

 

„Wir freuen uns, mit Heike Juckenack eine kompetente und erfahrene, aktive Betreiberin einer Lotto-Annahmestelle in der Funktion der ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden begrüßen dürfen“, so Buller-Langhorst, der dem Gesamtvorstand die Personalie vorgeschlagen hatte.

 

Die neue Vorsitzende ist gelernte Einzelhandelskauffrau und war über 23 Jahre als Sachbearbei-terin in einer Lotto-Bezirksstelle in Unna tätig, bevor sie nach deren Schließung mit ihrem Mann Peter ein Einzelhandelsgeschäft mit Lotto-Annahmestelle in Unna übernommen hat. Seit einiger Zeit ist Heike Juckenack bereits in verschiedenen Funktionen für den Verband und damit zum Wohle aller Lotto-Annahmestellen in NRW ehrenamtlich tätig – zuletzt als Vorstandsmitglied.

 

„In kürzester Zeit hat sich Heike Juckenack bereits durch Gespräche mit Politikern auf Kommunal- und Landesebene einen Namen gemacht – aber auch mit Kollegen tauscht sie sich fachlich versiert über alle Themen aus, die unsere Branche betreffen“, freut sich Carmen Leyers (46), die auf eigenen Wunsch stellvertretende Vorsitzende des Verbandes bleibt.

 

 

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sieht Heike Juckenack in der Unterstützung des Gesamtvorstandes zu den Themenbereichen ‚Provisionserhöhung‘ und ‚Genehmigungsgebühren‘.

 

Heike Juckenack: „Seit Jahren erhalten meine Kolleginnen und Kollegen in den Annahmestellen vor Ort die gleiche Vergütung – allerdings mit höherem Arbeitsaufwand und gestiegenen Anforderungen und Risiken. Obendrauf kam dann im Oktober 2014 noch eine um fast 13-fach erhöhte Belastung mit Genehmigungsgebühren, die die damalige Landesregierung in NRW zu verantworten hatte. Das gilt es zu verändern – und zwar zum Wohle der Annahmestellenbetreiber in NRW. Dafür werde ich mich einsetzen!“

 

Über ihren ersten Antrittsbesuch im politischen Raum freut sich Juckenack schon jetzt: Gemeinsam mit LTV-Geschäftsführer Buller-Langhorst trifft sie im neuen Jahr Landtagspräsident André Kuper (CDU).

 

Stand: 23. November 2017

Mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause 2017 nimmt der Landtag in NRW in dieser Woche wieder seine ersten Sitzungen wahr. Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW freut sich über das Ende der Sommerpause.

 

„Auch wir haben die parlamentarische Sommerpause genutzt – nicht zur Erholung, sondern für viele Gespräche mit Abgeordneten aus dem Landtag NRW in den Wahlkreisen“, so der Geschäftsführer. „Unser Ziel, die Politiker für unsere Anliegen zu interessieren, ist erreicht.“

 

Der Verband kämpft seit Jahren u. a. um eine Anhebung der Einkommen für die Lotto-Annahmestellen in NRW.

 

Stand: 12. September 2017

Auf Einladung des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW führen Vertreter aus Vorstand und Mitgliedschaft in den Sommermonaten zahlreiche Gespräche mit Landtagsabgeordneten vor Ort.

 

Ziel der Gespräche ist es, den Politikern „an der Basis“ zu erläutern, was genau seit Jahren in der Branche aus Sicht der Annahmestellen schief läuft. Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes freut sich über das große Interesse der Politiker: „Es ist schön zu sehen, dass sich nicht nur Politiker, die neu in den Landtag NRW gewählt wurden für unsere Themen interessieren. Erstaunlich ist, dass eine Vielzahl von langjährig erfahrenen Politikern auf Landesebene bislang unzureichend bzw. falsch informiert sind oder wurden“, so der Experte.

 

Der Verband kämpft seit Jahren um eine längst überfällige Erhöhung der Einkommen der Lotto-Annahmestellen in NRW; seit 1997 gab es keine Erhöhung. Mit der CDU und der FDP in der Landesregierung in NRW besteht begründete Hoffnung, dass sich an der Einkommenssituation etwas ändern wird.

 

Stand: 31. Juli 2017

Im Namen von Vorstand und Geschäftsführung gratulierte heute der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW, Tobias Buller, den neu ernannten Mitgliedern des Landeskabinetts NRW in Düsseldorf.

 

In einem Schreiben des Verbandes, wünscht der Geschäftsführer den Mandantsträgern bei der Bewältigung ihrer neuen herausfordernden und verantwortungsvollen Aufgabe viel Kraft und Erfolg und eine glückliche Hand bei allen Ihren Entscheidungen.

 

Die neue Regierung in NRW – bestehend aus CDU und FDP – unterstützt den Verband seit Jahren in seinem Anliegen, den Annahmestellen in NRW die Einkommen aus dem Verkauf von Glücksspielprodukten zu erhöhen.

 

„Wir freuen uns, dass mit der aktuellen Regierung eine Anpassung der Einkommen möglich erscheint“, so der Geschäftsführer des Verbandes, der auch – unter Bezugnahme eines laufenden Gerichtsprozesses zwischen dem Verband und WestLotto in Münster – eine Gesamtlösung in Betracht zieht.

 

„Für alle Beteiligten sind wir zu Gesprächen bereit“, so Buller.

 

Stand: 30. Juni 2017

Aufgrund der erheblich gesteigerten Aktivitäten im Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW freut sich Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes, zwei neue Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Annahmestellen aus NRW im Vorstand begrüßen zu dürfen.

 

Neben Rolf-Dieter Vick aus Rheda-Wiedenbrück, der bereits als Vorstandsmitglied aktiv und engagiert im Verband tätig war, darf nunmehr erstmals Frau Heike Juckenack aus Unna im Vorstandsamt begrüßt werden.

 

Buller: „Der amtierende Vorstand hat mit der Kooptierung von Rolf-Dieter Vick und Heike Juckenack in den Vorstand unseres Verbandes das Wissen und die Möglichkeiten auf Vorstandsebene spürbar erhöht“, freut sich der Geschäftsführer.

 

Der Verband fordert seit Jahren eine Erhöhung der seit über 20 Jahren nicht erhöhten Provisionen für den Verkauf von Glücksspielprodukten. Mit dem nunmehr auf acht Personen angewachsenen Vorstand kann der Verband die zukünftig zu leistende Arbeit deutlich effizienter durchführen.

 

Stand: 8. Juni 2017

Mit einem persönlichen Schreiben gratulierte der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW vor einigen Tagen den bisherigen und den neu gewählten Politikern im Landtag NRW. Zeitgleich regte Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes, Gespräche zwischen den Abgeordneten und den Annahmestellenbetreibern „vor Ort“ in den jeweiligen Wahlkreisen an.

 

Neben seinen Glückwünschen regte der Geschäftsführer Gespräche zwischen den Abgeordneten und den Annahmestellenbetreibern „vor Ort“ in den jeweiligen Wahlkreisen an.

 

Buller: „Wir haben eine hohe Resonanz auf unsere Anregung erhalten und werden im Jahresverlauf eine Vielzahl von Gesprächen mit den Abgeordneten in deren Wahlkreisen führen.“

 

Stand: 26. Mai 2017

Mit einem persönlichen Schreiben an die bisherigen und neugewählten Politiker im Landtag NRW gratulierte heute der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW.

 

Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes: „Wir vertrauen auf die Poltiker und ihre Tätigkeit und wünschen allzeit die richtige Entscheidungsfindung, damit unser schönes Bundesland in den nächsten Jahren wieder gestärkt wird.“

 

Neben seinen Glückwünschen regte der Geschäftsführer Gespräche zwischen den Abgeordneten und den Annahmestellenbetreibern „vor Ort“ in den jeweiligen Wahlkreisen an.

 

Buller: „Wir wollen der Poltik ‚vor Ort‘ deutlich machen, wofür genau wir seit über 20 Jahren kämpfen!“

 

Stand: 16. Mai 2017

Pressemitteilung 4/2017

 

Zum anstehenden Regierungswechsel in NRW erklärt heute der Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW, Tobias Buller, in Münster:

 

 

„Die Wählerinnen und Wähler haben klar für einen Wechsel der Politik in NRW gestimmt. Mit einer neuen Regierungskoalition steigen u. a. die Chancen der über 3.300 Lotto-Annahmestellen in NRW, nach mehr als 20 Jahren endlich mit einer Anpassung der Provisionen rechnen zu dürfen.“

 

Nun wird abzuwarten sein, in welcher Konstellation in NRW demnächst Politik gemacht wird. Eine favorisierte Koalition hat der Verband nicht:

 

„Jede Konstellation, die unseren Mitgliedern endlich eine Erhöhung der Einkünfte sichern, ist uns willkommen“, so der Verbandsgeschäftsführer. Im Vorfeld des seit Jahren verfolgten Zieles des Verbandes erklärten sich die CDU und die FDP bereit, in der 17. Legislaturperiode an dieser Tatsache etwas zu ändern.

 

Buller: „Wir hoffen nun auf eine zügige Bildung einer Regierung und einer ebenso schnellen Aufnahme unseres Anliegens in die politische Arbeit, damit unsere Mitglieder schnell mit einer Anpassung ihrer Einkommen für den Verkauf von Glücksspielprodukten rechnen können.“

 

Stand: 15. Mai 2017

Zum anstehenden Regierungswechsel in NRW erklärt heute der Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW, Tobias Buller, in Münster:

 

„Die Wählerinnen und Wähler haben klar für einen Wechsel der Politik in NRW gestimmt. Mit einer neuen Regierungskoalition steigen u. a. die Chancen der über 3.300 Lotto-Annahmestellen in NRW, nach mehr als 20 Jahren endlich mit einer Anpassung der Provisionen rechnen zu dürfen.“

 

Nun wird abzuwarten sein, in welcher Konstellation in NRW demnächst Politik gemacht wird. Eine favorisierte Koalition hat der Verband nicht: „Jede Konstellation, die unseren Mitgliedern endlich eine Erhöhung der Einkünfte sichern, ist uns willkommen“, so der Verbandsgeschäftsführer.

 

Im Vorfeld des seit Jahren verfolgten Zieles des Verbandes erklärten sich die CDU und die FDP bereit, in der 17. Legislaturperiode an dieser Tatsache etwas zu ändern.

 

Buller: „Wir hoffen nun auf eine zügige Bildung einer Regierung und einer ebenso schnellen Aufnahme unseres Anliegens in die politische Arbeit, damit unsere Mitglieder schnell mit einer Anpassung ihrer Einkommen für den Verkauf von Glücksspielprodukten rechnen können.“

 

Stand: 14. Mai 2017

Mit einer groß angelegten Informationskampagne startet der LTV NRW in die heiße Phase des Wahlkampfes in NRW und der sich daran anschließenden Regierungsbildung. Der Verband hat über 120 Abgeordnete des Landtages in NRW persönlich angeschrieben und aufgefordert, sich die Situation der rund 3.300 Annahmestellen in NRW vor Ort anzusehen und sich von den Inhabern erläutertern zu lassen.

 

„Möglicherweise haben einige Politiker bislang nicht erkannt, wie wenig Vergütung die mittelbar Beschäftigten des Landes NRW für Ihre Tätigkeit erhalten – und hier wollen, müssen und werden wir umfangreich aufklären“, erklärt der Verbandsgeschäftsführer die neueste Aktivität des Verbandes. Seit über 20 Jahren sind die Einkommen der Annahmestellenbetreiber in NRW nicht angepasst worden.

 

Durchschnittlich 540 Euro zzgl. MwSt. erhält eine Annahmestelle pro Woche an Provision – und hat rund 67 Stunden pro Woche für die Kunden geöffnet. Buller: „Den Durchschnitt erreicht allerdings längst nicht jede Annahmestelle – bei dem hier vorliegenden Beispiel erhält der Annahmestellenbetreiber gerade einmal 8,06 Euro zzgl. MwSt. – das ist bekanntlich nicht einmal das Niveau des Mindestlohnes.“

 

Lt. offizieller Angaben gab es 2002 in NRW 4.114 Annahmestellen – Ende 2016 waren es nur noch rund 3.310 Annahmestellen.

 

‚Wenn nicht bald klar wird, dass die Politik reagieren muss, kennen wir demnächst die klassischen Lottofachgeschäfte nur noch aus dem Geschichtsbuch“, schildert der Verbandsgeschäftsführer die Dramatik.

 

Stand: 2. Mai 2017

Pressemitteilung 3/2017

 

Lottoverband NRW beschließt eine Steigerung der Aktivitäten – Provisionserhöhung ist weiterhin oberstes Verbandsthema | Ralf Witzel, MdL (FDP) zu Gast bei Jahrestagung

 

Am Sonntag, dem 23.04.2017, fand die Jahrestagung der nordrhein-westfälischen Lottoannahmestellenbetreiber in Essen statt.

 

Gegen 11.00 Uhr eröffnete LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (Münster) die Jahreshauptversamm­lung. In der von ihm geleiteten Tagung diskutierten die Betreiber erneut zum Schwerpunktthema ‚Dringend notwendige Provisionsanpassung für alle Lotto-Annahmestellen in NRW‘. Seit 1997 – so der Geschäftsführer – sind die Provisionen nicht angepasst worden. Allgemeine Kostensteigerungen, Mindestlohn & Co. haben die zuständigen Stellen in der Landesregierung ausgeblendet. „Die Annahmestellenbetreiber sind in ihrer Funktion mittelbar ausschließlich für das Land NRW tätig. Wieso die Landesbediensteten in NRW regelmäßig mit Einkommensanpassungen rechnen können – nur die Annahmestellenbetreiber nicht – ist unverständlich“, erläutert Buller.

 

Statt den Annahmestellen endlich die Einkommen anzupassen, erhöht das Land die Gebühren für eine Genehmigung zum Betrieb einer Lottoannahmestelle um mehr als 1.200% von bislang 100 € auf 1.250 €. Diese Angelegenheit wird derzeit bereits von Gerichten geprüft.

 

„Die Landesregierung sollte sich schämen, so mit mehr als 3.000 Kleinstunternehmen umzugehen“, meldet sich eine bereits seit 40 Jahren für Lotto tätige Annahmestellenbetreiberin zu Wort.

 

Nach dieser ausführlichen Berichterstattung der bisherigen und zukünftig geplanten Aktivitäten machten die Mitglieder den Weg in sachlicher und finanzieller Richtung frei und votierten mehrheitlich für eine Beitragserhöhung mit Wirkung ab 2018 auf dann 66 Euro pro Jahr. Neben den Vorstandsmitgliedern Helmut Hoesen aus Düsseldorf, Carmen Leyers aus Mönchengladbach, Gabi Laibach aus Essen und André Baumann aus Dorsten stellte sich erstmals – in Abwesenheit – auch Herbert Pley aus Düren zur Wahl in den Vorstand. Alle Kandidaten wurden einstimmig gewählt. „Eine kontinuierliche, perso­nelle Verbandsarbeit bis Sommer 2021 ist damit sichergestellt“, freut sich Helmut Hoesen, der das Amt des Vorsitzenden weiterhin bekleidet. Carmen Leyers bleibt weiterhin stellvertretende Vorsitzende.

 

Nach Abhandlung dieser wichtigen Themen und Vereinsformalitäten begrüßte der Verband Herrn Ralf Wit­zel (FDP), Mitglied des Landtages NRW, stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP-NRW und Sprecher im Haushalts- und Finanzausschuss. Nach einem Grußwort von Ralf Witzel hatten die Mitglieder die Gelegenheit, in der direkten Kommunikation mit einem sehr gut informierten Poltiker Hintergründe zu den bisherigen, politischen Entscheidungswegen zu erfahren. Klar war nach Vortrag und Diskussion, dass die Verbandsaktivitäten umfangreich gesteigert und speziell platziert werden müssen. Ralf Witzel stellte klar, dass der Verband auf politischem Parkett sehr deutlich wahrgenommen werde und gerade jetzt keine Anstrengung unversucht bleiben sollte, mit der Politik im Gespräch zu bleiben. Tobias Buller versprach, auch weiterhin für die Forderungen der Annahmestellen in NRW zu kämpfen, auch „wenn es bereits mehrfache Versuche Dritter gegeben habe, ihn in diesem Zusammenhang durch „Störfeuer“ in Misskredit zu bringen bzw. zu stoppen“. Nähere Angaben machte der Geschäftsführer hierzu nicht.

 

Tobias Buller: „Mit der heutigen Entscheidung der Mitglieder ist zum einen eine Anerkennung unserer umfangreichen Tätigkeiten der letzten Jahre verbunden – aber auch ein Ansporn für die Zukunft gegeben, dass sich Haupt- und Ehrenamt des Verbandes weiterhin so aktiv und effizient für die Interessen der Lottoannahmestellen in NRW einsetzen“, so sein Fazit.

 

Stand: 24. April 2017

Am Sonntag, dem 23.04.2017, kamen aus ganz NRW Annahmestelleninhaber zusammen, um insbe­sondere über den zukünftigen Kurs des Verbandes zu diskutieren und zu entscheiden.

 

Gegen 11.00 Uhr eröffnete LTV-Geschäftsführer Tobias Buller die Jahreshauptversamm­lung in Essen. Er freute sich über das rege Interesse der Annahmestellenbetreiber in NRW, insbesondere über das Interesse der vielen Neumitglieder, die dem Verband in den letzten Wochen beigetreten sind.

 

Die dominierenden Themen waren in diesem Jahr zunächst der Stand der Dinge im Rechts­streit gegen WestLotto. Der Verband lässt nunmehr in zweiter Instanz vom Landgericht Müns­ter überprüfen, ob die derzeitige Praxis von WestLotto – sich die amtlichen Genehmigungsge­bühren zum Betrieb einer Lottoannahmestelle in NRW von den Annahmestellenbetreibern erstatten zu lassen – rechtlich einwand­frei ist und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgericht Münster vom 07.03.2017 ein­wandfrei ist. Einige Mitglieder zeigten sich verwundert darüber, dass das Gericht in diesem Urteil bereits festgestellt hat, dass nur WestLotto das gebührenauslösende Antragsrecht habe, diese Tatsache aber nicht ausschließe, eine – eigentlich überflüssige – Vollmacht zu erteilen. Und genau diesen Umstand bemängelt der Verband: „Wer partnerschaftlich zusammenarbeiten will, der muss seine Partner auch transparent informieren über den Umstand, dass er nicht bereit ist, die Kosten zu tragen – obwohl er es offensichtlich müsste. Sich durch die Anforderung einer – überflüssigen – Vollmacht allerdings eine mögliche Zahlungsverpflichtung des ‚Partners‘ zu schaffen, spricht nicht von besonderer Transparenz oder gar Partnerschaft“, meint Buller, „und schon gar nicht, wenn selbst die Bezirksregierungen schriftlich erklären, überhaupt keine Vollmacht zu benötigen und – wohl zu Recht – die Gebührenbescheide an WestLotto und nicht an die Annahmestelle adressiert! Das ist ein klassisches ‚David gegen Goliath‘ Spiel – und dann auch noch von einem Monopolisten bzw. dem Land NRW.“

 

Nach ausführlicher Erörterung und Diskussion dieses Themenschwerpunktes beschäftigten sich die Mitglieder danach intensiv mit dem Thema einer dringend notwendigen Provisionsanpassung für alle Annahmestellen in NRW. WestLotto als auch die Landesregierung in NRW sperren sich derzeit noch immer hartnäckig gegen eine Erhöhung der Provisionen, die seit 1997 nicht angepasst wurden. Die Anwesenden hörten gespannt zu als Buller erläuterte: „Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende von WestLotto, Dr. Peter Güllmann, hat am 09.02.2017 im Landtag verkündet, dass er – gerade als Aufsichtsrat – auch ‚die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von WestLotto im Auge behalten müsse. Daran haben sich Maßnahmen zu orientieren.‘ Buller verwies die Mitglieder auf das frei zugängliche Protokoll – abrufbar auf den Seiten des Landtages NRW, APr 16/1610 ab Seite 12. „Bei einem Jahresüberschuss von 9,97 Mio. Euro im Jahr 2015 sollte man allerdings wirklich jede Ausgabe genauestens auf den Prüfstand stellen“, mahnte der Geschäftsführer.

 

Der ‚Qualitätsbonus‘ – der in NRW auf Betreiben des Finanzministers eingeführt wurde – wurde im Hinblick auf das Jahr 2016 mehr als kritisiert. Auch nach Einbindung des Verbandes in Gespräche mit WestLotto zwecks Änderung der Bedingungen für das Jahr 2017 kam offensichtlich kein besonders beliebtes System zustande. Mit einer großen Mehrheit wird – jedenfalls von den anwesenden Annahmestellenbetreibern – der Qualitätsbonus 2017 abgelehnt. „Das spiegelt sich auch in den Rückmeldungen in unserer Geschäftsstelle wider“, so Buller. Die stellv. Vorsitzende des Verbandes, Carmen Leyers, berichtet von den zwei Terminen mit WestLotto. Eine bestimmende Einflussmöglichkeit auf WestLotto sei zu keiner Zeit gegeben gewesen. Leyers: „Wir haben die aus unserer Sicht vorliegenden Probleme zum bisherigen Bonussystem 2016 und unsere Wünsche geäußert – aber keinesfalls wurden wir zu den jetzigen Kriterien um Zustimmung gebeten.“  Buller erläutert, dass letztlich WestLotto die Entscheidung trägt – mit aller Konsequenz; die Stimmung unter den Annahmestellen sei denkbar schlecht.

 

Nach dieser ausführlichen Berichterstattung der bisherigen und zukünftig geplanten Aktivitäten machten die Mitglieder den Weg in sachlicher und finanzieller Richtung frei und votierten mehrheitlich für eine Beitragserhöhung mit Wirkung ab 2018 auf dann 66 Euro pro Jahr. Neben den Vorstandsmitgliedern Helmut Hoesen aus Düsseldorf, Carmen Leyers aus Mönchengladbach, Gabi Laibach aus Essen und André Baumann aus Dorsten stellte sich erstmals – in Abwesenheit – auch Herbert Pley aus Düren zur Wahl in den Vorstand, welche alle einstimmig gewählt wurden. „Eine kontinuierliche, perso­nelle Verbandsarbeit bis Sommer 2021 ist damit sichergestellt“, freut sich Helmut Hoesen, der das Amt des Vorsitzenden weiterhin bekleidet. Carmen Leyers bleibt weiterhin stellvertretende Vorsitzende.

 

Nach Abhandlung dieser wichtigen Themen und Vereinsformalitäten begrüßte der Verband Herrn Ralf Wit­zel (FDP), Mitglied des Landtages NRW, stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP-NRW und Sprecher im Haushalts- und Finanzausschuss. Nach einem Grußwort von Ralf Witzel hatten die Mitglieder die Gelegenheit, in der direkten Kommunikation mit einem sehr gut informierten Poltiker Hintergründe zu den bisherigen, politischen Entscheidungswegen zu erfahren. Klar war nach Vortrag und Diskussion, dass die Verbandsaktivitäten umfangreich gesteigert und speziell platziert werden müssen. Ralf Witzel stellte klar, dass der Verband auf politischem Parkett sehr deutlich wahrgenommen werde und gerade jetzt keine Anstrengung unversucht bleiben sollte, mit der Politik im Gespräch zu bleiben. Tobias Buller versprach, auch weiterhin für die Forderungen der Annahmestellen in NRW zu kämpfen, auch „wenn es bereits mehrfache Versuche Dritter gegeben habe, ihn in diesem Zusammenhang durch „Störfeuer“ in Misskredit zu bringen bzw. zu stoppen“. Nähere Angaben machte der Geschäftsführer hierzu nicht.

 

Tobias Buller: „Mit der heutigen Entscheidung der Mitglieder ist zum einen eine Anerkennung unserer umfangreichen Tätigkeiten der letzten Jahre verbunden – aber auch ein Ansporn für die Zukunft gegeben, dass sich Haupt- und Ehrenamt des Verbandes weiterhin so aktiv und effizient für die Interessen der Lottoannahmestellen in NRW einsetzen“, so sein Fazit.

 

Dem Aufruf, sich dem Verband anzuschließen, folgten im Anschluss eine Vielzahl der anwesenden bislang nicht engagierten Annahmestellen.

 

Stand: 23. April 2017

LTV-Geschäftsführer Tobias Buller wurde heute in einem Telefonat mit der Geschäftsstelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW darüber informiert, dass auch dort Gesprächsbereitschaft zum Thema „Provisionserhöhung für Lotto-Annahmestellen in NRW“ besteht. Nach Auskunft der Mitarbeiterin seien die Politiker an einer Lösung interessiert und möchten gerne inhaltlich nach der Landtagswahl im Mai 2017 das Thema erneut aufgreifen. Das bisherige Verfahren sei wohl nicht ganz glücklich gelaufen; wenn der Eindruck entstanden sei, die GRÜNEN wollten über dieses Thema nicht sprechen, sei dieses jedenfalls falsch.

 

Buller: „Ich freue mich über die Gesprächsbereitschaft – allerdings war diese schon einmal sehr umfangreich angekündigt, dann allerdings nicht erfüllt worden.“

 

Nachdem die CDU und die FDP bereits die Forderung nach einer Erhöhung der Provisionen bereits unterstützt haben, könnte es in der nächsten Legislaturperiode mit Hilfe der GRÜNEN und letztlich auch der SPD – die ebenfalls bekanntlich Gesprächsbereitschaft angekündigt haben – mit einer längst überfälligen Erhöhung klappen.

 

Buller: „20 Jahre sind die Provisionen nicht erhöht worden – wir finden: ES REICHT!“

 

Stand: 13. April 2017

Der LTV NRW hat am heutigen Tage Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zum Thema „1250 Euro-Gebühren“ bei dem Landgericht Münster (Aktenzeichen 03 S 45/17) eingelegt

 

Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

 

Stand: 3. April 2017

Vor einer Gruppe von Annahmestelleninhabern aus NRW refererierte Tobias Buller, LTV-Geschäftsführer, am gestrigen Donnerstag zu den Themen „Gebühren für den Betrieb einer Annahmestelle“ sowie „Provisionsanpassung“ in Unna.

 

Nach einem rund 2 stündigen Vortrag diskutierten die Beteiligten über die Themen und die Hintergründe auf politischer Ebene. Einstimmig wurde bekräftigt, dass eine Provisionsanpassung mehr als überfällig ist. Seit 1997 erhalten die Annahmestellen die gleiche Provisionshöhe – Anpassungen wurden stets von WestLotto und der Politik abgelehnt.

 

Buller: „Es freut mich ungemein, dass wir laufend Anfragen zu Vortragsveranstaltungen zu diesen Themen bekommen – besonders vor dem Hintergrund, dass die stetig steigende Nachfrage von bislang nicht im Verband engagierten Annahmestellenbetreibern ausgeht. Diese Tatsache zeigt uns, dass es mächtig zu diesem Themenkomplex „brodelt“ und die verantwortlichen Stellen endlich – und vor allem  zügig! – handeln sollten!

 

Terminanfragen für einen Besuch/Vortrag durch Tobias Buller bitte per Mail an tobias.buller@lottoverband.de

 

Stand: 31. März 2017

Am Sonntag, dem 23.04.2017, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des Lottoverbandes NRW in Essen statt. Auch in diesem Jahr sind wieder alle Annahmestellen in NRW eingeladen – insbesondere vor dem Hintergrund der wichtigen Themen Rechtsstreit, Gebührenerhöhung für den Betrieb einer Annahmestellesowie Provisionserhöhung.

 

Zu Gast ist in diesem Jahr Ralf Witzel (FDP), der den Wunsch nach einer Provisionserhöhung nach über 20 Jahren maßgeblich im politischen Bereich  betreut und die 3.300 Annahmestellen in NRW damit tatkräftig unterstützt.

 

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich:   info@lottoverband.de

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, den Verband, die Menschen im Verband und Kollegen vor Ort zu treffen und sich auszutauschen. Nur mit gemeinsamen Aktionen ist der Politik und Dritten zu begegnen.

 

Stand: 22. März 2017

Nach die SPD und die GRÜNEN im Landtag am 09.02.2017 den Antrag der FDP abgelehnt hat (Stichwort: Provisionserhöhung für Lotto-Annahmestellen in NRW) hat die SPD mit Mail vom 14.02.2017 an den LTV Gesprächsbereitschaft signalisiert.

 

„So jedenfalls kann man es u. E. nach nur werten“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

 

Nach Aussage eines SPD-Referenten sei das Thema für die SPD weder ‚erledigt‘ noch ‚obsolet‘. Lediglich die Tendenzen des Antrages der FDP seien für die SPD falsch, da dort teilweise Tatsachen aufgestellt wurden, welche nicht stimmen würden.

 

„Wir haben unverzüglich unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert, um die Unklarheiten für die SPD auszuräumen – nun warten wir auf Terminvorschläge seitens der SPD.“

 

Stand: 12. März 2017

Das Amtsgericht Münster hat heute im Verfahren des Lottoverband NRW gegen WestLotto – Aktenzeichen 3 C 1660/16 – in erster Instanz entschieden, dass WestLotto ‚zu Recht‘ die Genehmigungsgebühren von den Annahmestellen in NRW durch Abzug in der Provisionsabrechnung einbehält.

 

Tobias Buller, Geschäftsführer des klagenden Verbandes: „Wir respektieren die Entscheidung des Gerichtes selbstverständlich, gleichwohl werden unsere Anwälte die Urteilsgründe – die noch nicht vollumfänglich vorliegen – zu prüfen haben.“

 

Unter Berufung auf die kurze, mündliche Begründung des Gerichtes wird davon auszugehen sein, dass Berufung eingelegt werden wird und damit das Landgericht Münster die Rechtssache letztinstanzlich entscheiden wird.

 

Buller: „Das Gericht gab zum Ende des heutigen Termines den Hinweis, dass man rechlich durchaus auch zu einer anderen Einschätzung gelangen könne.“

 

Stand: 7. März 2017

Die Westdeutsche Zeitung (WZ) berichtet am 27.02.2017 darüber, wie der DGB Krefeld und MdL Ina Spanier-Oppermann die Siutation der Annahmestellen in NRW sehen:

 

Lesen Sie selbst – es lohnt sich!

 

DOWNLOAD des Berichtes

 

Stand: 27. Februar 2017

Mit einer gewissen Gelassenheit kommentiert Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. die heutige Erkenntnis, dass es den regierenden Parteien in NRW offensichtlich mehr um politisches Kalkül als um die Sache für die Menschen geht:

 

„Die Mehrheitsverhältnisse von ROT/GRÜN in der Politik in NRW ließen von Beginn an darauf schließen, dass die 3.500 Lotto-Annahmestellen in NRW mit keiner Anpassung ihrer Vergütung für den Verkauf von Lotto zu rechnen haben. Jedenfalls nicht, solange die SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in NRW bis Mai 2017 die Regierung stellen.“

 

Zum Hintergrund:

 

Seit Jahren fordern die Annahmestellen in NRW eine Anpassung ihrer Vergütung. Seit 1997 erhalten Sie eine gleichbleibende Provision in Höhe von 6,55%. Die FDP hatte einen Antrag in den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, welcher nach positiver Bescheidung dazu geführt hätte, dass die Landesregierung – als mittelbare Eigentümerin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG – auf diese hinsichtlich einer Anpassung eingewirkt hätte.

 

Buller: „Wir fordern eine Lottopreiserhöhung um 0,20 € pro Schein, was nicht nur in unseren Augen sondern auch in den Augen von Sachverständigen und ganz sicher auch in den Augen der Kunden unproblematisch ist. Die CDU unterstützt unsere Forderung nach einer Provisionsanpassung – und hat sich heute im Rahmen der Sitzung auch thematisch damit auseinandergesetzt und die Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung zu diesem Thema im Landtag NRW im November 2016 diskutiert.“

 

Erstaunlich war für die anwesenden Vorstandsmitglieder und Bezirksvertreter des Verbandes und ebenfalls anwesende Annahmestelleninhaber die Tatsache, dass sich die regierenden Parteien in keiner Weise bemüht zeigten, sachlich an die Forderung zu gehen oder gar zu diskutieren.

 

„Ohne jeglichen Kommentar und jegliche Aussprache stimmte ROT/GRÜN gegen den Antrag – und gaben damit unmissverständlich zu verstehen, dass Sie glauben, dass die Annahmestellen mit einer Vergütung, die seit 1997 nicht erhöht wurde (!), zufrieden sein können“, so Buller weiter.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Lottoannahmestellen in NRW einen staatlichen Auftrag erfüllen, kann das nur als Skandal gewertet werden.

 

 

„Sämtliche Beschäftigte des Landes NRW und den landeseigenen Betrieben haben seit 1997 mehrere Erhöhungen ihrer Vergütungen erhalten.  Nur die, die täglich hart dafür arbeiten, dass das Land NRW seinem gesetzgeberischen Auftrag zu einem flächendeckenden Angebot von Glücksspielprodukten nachkommen kann, die bestraft die aktuelle Regierung in NRW„, so Carmen Leyers, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.

 

Buller: „Die SPD hat auf Bundesebene den Mindestlohn eingeführt. Nach anfänglichen 8,50 € liegt dieser seit Jahresbeginn bereits bei 8,84 €. Leider scheint sich bei der NRW-SPD niemand dafür zu interessieren, wie die meist kleinen und Inhabergeführten Lottoannahmestellen die Zahlung des Mindestlohnes überhaupt gewährleisten sollen, wenn sie selbst von der Politik keine Wertschätzung erfahren.“

 

Interessant: Der öffentliche Dienst in NRW hielt heute zeitgleich zur Sitzung einen Warnstreik vor dem Landtag NRW ab. Die Forderung: 6% mehr Gehalt.

 

„Von einer solchen Forderung sind die Annahmestellen in NRW meilenweit entfernt“, so Buller.

 

Stand: 9. Februar 2017

Pressemitteilung 2/2017

 

SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen sich in NRW gegen 3.500 Lottoannahmestellen

 

 

Mit einer gewissen Gelassenheit kommentiert Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. die heutige Erkenntnis, dass es den regierenden Parteien in NRW offensichtlich mehr um politisches Kalkül als um die Sache für die Menschen geht:

 

„Die Mehrheitsverhältnisse von ROT/GRÜN in der Politik in NRW ließen von Beginn an darauf schließen, dass die 3.500 Lotto-Annahmestellen in NRW mit keiner Anpassung ihrer Vergütung für den Verkauf von Lotto zu rechnen haben. Jedenfalls nicht, solange die SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in NRW bis Mai 2017 die Regierung stellen.“

 

Zum Hintergrund:

 

Seit Jahren fordern die Annahmestellen in NRW eine Anpassung ihrer Vergütung. Seit 1997 erhalten Sie eine gleichbleibende Provision in Höhe von 6,55%. Die FDP hatte einen Antrag in den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, welcher nach positiver Bescheidung dazu geführt hätte, dass die Landesregierung – als mittelbare Eigentümerin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG – auf diese hinsichtlich einer Anpassung eingewirkt hätte.

 

Buller: „Wir fordern eine Lottopreiserhöhung um 0,20 € pro Schein, was nicht nur in unseren Augen sondern auch in den Augen von Sachverständigen und ganz sicher auch in den Augen der Kunden unproblematisch ist. Die CDU unterstützt unsere Forderung nach einer Provisionsanpassung – und hat sich heute im Rahmen der Sitzung auch thematisch damit auseinandergesetzt und die Ergebnisse einer Sachverständigenanhörung zu diesem Thema im Landtag NRW im November 2016 diskutiert.“

 

Erstaunlich war für die anwesenden Vorstandsmitglieder und Bezirksvertreter des Verbandes und ebenfalls anwesende Annahmestelleninhaber die Tatsache, dass sich die regierenden Parteien in keiner Weise bemüht zeigten, sachlich an die Forderung zu gehen oder gar zu diskutieren.

 

„Ohne jeglichen Kommentar und jegliche Aussprache stimmte ROT/GRÜN gegen den Antrag – und gaben damit unmissverständlich zu verstehen, dass Sie glauben, dass die Annahmestellen mit einer Vergütung, die seit 1997 nicht erhöht wurde (!), zufrieden sein können“, so Buller weiter.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Lottoannahmestellen in NRW einen staatlichen Auftrag erfüllen, kann das nur als Skandal gewertet werden.

 

 

„Sämtliche Beschäftigte des Landes NRW und den landeseigenen Betrieben haben seit 1997 mehrere Erhöhungen ihrer Vergütungen erhalten.  Nur die, die täglich hart dafür arbeiten, dass das Land NRW seinem gesetzgeberischen Auftrag zu einem flächendeckenden Angebot von Glücksspielprodukten nachkommen kann, die bestraft die aktuelle Regierung in NRW„, so Carmen Leyers, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.

 

Buller: „Die SPD hat auf Bundesebene den Mindestlohn eingeführt. Nach anfänglichen 8,50 € liegt dieser seit Jahresbeginn bereits bei 8,84 €. Leider scheint sich bei der NRW-SPD niemand dafür zu interessieren, wie die meist kleinen und Inhabergeführten Lottoannahmestellen die Zahlung des Mindestlohnes überhaupt gewährleisten sollen, wenn sie selbst von der Politik keine Wertschätzung erfahren.“

 

Interessant: Der öffentliche Dienst in NRW hielt heute zeitgleich zur Sitzung einen Warnstreik vor dem Landtag NRW ab. Die Forderung: 6% mehr Gehalt.

 

„Von einer solchen Forderung sind die Annahmestellen in NRW meilenweit entfernt“, so Buller.

 

Stand: 9. Februar 2017

Am Donnerstag, dem 09.02.2017, berät und entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuß im Landtag NRW über den Antrag der FDP-Fraktionhinsichtlich einer Anpassung der Vergütung für Annahmestellenbetreiber in NRW.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes in Nordrhein-Westfalen:

 

„Nachdem die Provisionen 1997 gesenkt wurden, ist eine Anpassung der Vergütung mehr als überfällig um das Annahmestellen-Netz in NRW weiter stabil und flächendeckend gewährleisten zu können. Wenn die Politik jetzt nicht die richtigen Entscheidungen trifft wird nicht nur den – meinst Kleinstunternehmern – geschadet sondern auch der Gesellschaft insgesamt.“

 

Stand: 6. Februar 2017

Pressemitteilung 1/2017

 

Amtsgericht Münster vertagt im Verfahren des Lotto- und Toto-Verband NRW gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG – WestLotto – die Entscheidung

 

 

Im Streit um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle – hier aufgrund einer speziellen Regelung zwischen den Beteiligten – zu tragen hat, hat der in Münster ansässige Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. die Klage in erster Instanz vor dem Amtsgericht Münster, Az. 3 C 1660/16, weder gewonnen noch verloren – das Gericht vertagte die Entscheidung.

 

Der Verband und WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht – die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen aufgrund einer speziellen Regelung erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:

 

„Hintergrund der Vertagung ist u. a., dass ein kurzfristig zugestellter Schriftsatz der WestLotto-Anwälte noch von unseren Anwälten geprüft werden muss und sodann Stellung genommen werden kann.“

Termin zur Verkündung einer Entscheidung: Dienstag, 07.03.2017, Amtsgericht Münster

 

Stand: 31. Januar 2017

Die Auswertung der Rückmeldungen der Mitglieder zu den Ergebnissen des Qualitätsbonus 2016 liegt vor und sind im internen Bereich für die Mitglieder einsehbar.

Stand: 29. Januar 2017

VORANKÜNDIGUNG!

 

Die Mitgliederversammlung wird in diesem Jahr am

 

Sonntag, dem 23. April 2017

 

in Essen stattfinden. Eine Einladung hierzu erhalten Mitglieder demnächst.

 

Stand: 9. Januar 2017

Liebe Annahmestelleninhaber/in,

 

ein turbulentes, ereignisreiches Jahr geht dem Ende zu. Zeit, das aktuelle Jahr einmal Revue passieren zu lassen – und sich Gedanken für die Zukunft zu machen. Ganz gut zusammengefasst hat es ein Journalist in diesem, am 31.12.2016 erschienenen Bericht.

 

Im ablaufenden Jahr haben wir im Rahmen unserer Mitgliederversammlung beschlossen, die Thematik der ,amtlichen Genehmigungsgebühren‘ in Höhe von 250 Euro pro Jahr bzw. 1.250 Euro für fünf Jahre rechtlich prüfen und durch ein Gericht entscheiden zu lassen. Alle außergerichtlichen Gespräche sind zuvor – mit den zuständigen Behörden etc. – in die Leere gegangen. Auch ein persönliches Gespräch zwischen unserem Geschäftsführer Tobias Buller und NRW-Finanzminister Dr. Walter-Borjans (SPD) brachte kein positives Ergebnis für die Lotto-Annahmestellenbetreiber in NRW.

 

Das zweite, wesentliche Thema des Jahres war die Forderung einer Provisionserhöhung, um welche wir seit Jahren kämpfen. Zuletzt am 08. November stand Tobias Buller im Landtag NRW den Politikern Rede und Antwort. Die Grundlage ist eine schriftliche Stellungnahme, welche Sie in der Geschäftsstelle anfordern können. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Politik im kommenden Jahr zu diesem Thema aufstellt. Es ist Landtagswahl in NRW – warten wir es ab…

 

Der hohe Zulauf an Mitgliedern im aktuellen Jahr spricht eine klare Sprache: Immer mehr Annahmestellen fühlen sich durch uns sehr gut vertreten – und damit das so bleibt, werden wir auch im kommenden Jahr mit einem hauptamtlich tätigen Geschäftsführer und einem ehrenamtlichen Vorstand aus den Reihen der Annahmestelleninhaber in NRW weiter zu Ihrem Wohl kämpfen. Versprochen!

 

Vorstand und Geschäftsführung wünscht Ihnen für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und gute Geschäfte!

 

 

Tobias Buller
Geschäftsführer

 

Stand: 31. Dezember 2016

Vorstand und Geschäftsführung des LTV NRW wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten.
Wir sind auch 2017 für Sie da.

VERSPROCHEN!

 

Stand: 24. Dezember 2016

Vorbericht: „Akteneinsicht mit Hilfe des Verwaltungsgericht Düsseldorf“ vom 13.06.2016 mit Aktualisierungen

 

 

Unter dem Aktenzeichen 26 K 92/15 hatte LTV-Geschäftsführer Tobias Buller bekanntlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land NRW erhoben mit dem Antrag, bestimmte Informationen zum Vorgang „Erhöhung der Genehmigungsgebühren auf 1.250 Euro für Lotto-Annahmestellen“ einsehen zu können. Im Rahmen eines Vergleiches am 31.05.2016 endete das Verfahren und die gewünschten Unterlagen wurden vorgelegt.

 

Nunmehr sieht sich der Verbandsgeschäftsführer vor dem nächsten Klageverfahren gegen das Land NRW:

 

„Mit Aufkunftsantrag vom 27.10.2016 habe ich eine bei der Bezirksregierung Detmold vorliegende Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW angefordert, welches sich mit der Frage beschäftigt hat, wer die Gebühren in Höhe von 1.250 Euro für eine 5-Jahres-Lizenz für die Lotto-Annahmestellen in NRW zu zahlen hat“, so Tobias Buller.

 

Die Bezirksregierung Detmold hat mit E-Mail vom 01.12.2016 mitgeteilt, dass es diese Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Ministerium nicht herausgeben werden.

„Ich werde nunmehr erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben mit dem Antrag, das Land NRW zur Herausgabe zu verpflichten; möglicherweise im Rahmen einer einstweiligen Verfügung“, so Buller weiter.

 

Update vom 03.02.2017: Dem zuständigen Verwaltungsgericht – Minden – ist unter dem heutigen Datum eine Untätigkeitsklage gegen das Land NRW zugestellt worden (7 K 908/17).

 

Update vom 14.02.2017: Die Behörde hat den angeforderten Schriftverkehr zwischenzeitlich – nach Erhebung der Untätigkeitsklage – herausgegeben, so dass die Klage für erledigt erklärt werden konnte.

 

„Ich bedaure, dass die Behörden nur mit Rechtsmitteln ihrer Verpflichtung nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW nachkommen“, so Buller.

 

Stand: 13. Dezember 2016

„Mit ersten Ergebnissen aus der Sachverständigenanhörung am 08. November 2016 rechnen wir in diesem Jahr nicht mehr“, so Tobias Buller (40), LTV-Geschäftsführer.

 

Die von der Politik geladenen Sachverständigen (Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Thomas Dünchheim (geladen von der CDU), Prof. Dr. Luca Rebeggiani (geladen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Firma ilo-PROFIT GmbH (geladen von der SPD) und Tobias Buller (geladen von der FDP) erklärten sich hinsichtlich des FDP-Antrages im Landtag NRW, die Provisionseinkünfte der Lotto-Annahmestellen in NRW auf den Prüfstand zu stellen, entsprechend:

 

Stellungnahme RA Prof. Dr. Dünchheim (Kanzlei Hogan Lovells)
Stellungnahme Prof. Dr. rer. pol. Luca Rebeggiani (Fraunhofer FIT Institut)
Stellungnahme ilo-PROFIT GmbH (Tochterunternehmen von vier Lottogesellschaften)
Stellungnahme Tobias Buller (Lotto- und Toto-Verband NRW)

Bereits im Sommer 2016 hat die FDP NRW-weit auf diesen Antrag hingewiesen.

 

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Annahmestellen in NRW seit 1997 keine Anpassung ihrer Provisionseinnahmen erleben“, kommentiert Tobias Buller die Aktivitäten des Verbandes. „Die Annahmestellen in NRW sind es, die überhaupt erst dafür sorgen, dass die anderen Beteiligten ein auskömmliches Einkommen haben. Selbst bleiben die Annahmestellen dann auf der Strecke.“

 

Der Verband wird weiterhin auf diverse Umstände hinweisen und darauf hinwirken, dass die Annahmestellen angemessen finanziell vergütet werden.

 

UPDATE 10.12.2016

Das Wortprotokoll ist zwischenzeitlich veröffentlich worden und ist hier abrufbar.

 

Stand: 28. November 2016

Vorstand und Geschäftsführung wünschen allen Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen eine schöne Adventszeit.

 

Stand: 27. November 2016

Ab sofort ist die Geschäftsstelle des Lottoverbandes NRW wie folgt erreichbar:

 

Zentrale Rufnummer: (02 51) 50 80 – 0

Zentrale Faxnummer: (02 51) 50 80 – 9 00

 

Die Anschrift bleibt gleich.

 

Stand: 26. Oktober 2016

„Ich kenne keinen seriösen Verkäufer von Glücksspielprodukten, die telefonisch tätig werden“, versichert Tobias Buller, LTV-Geschäftsführer des NRW-Verbandes zu Frage, wie Kunden derzeit diverse Anrufen von ominösen Verkäufern werten sollen.

Der Verband warnt ausdrücklich davor, überhaupt irgendwelchen Anrufern telefonisch die eigene Bankverbindung bekanntzugeben.

 

Stand: 27. September 2016

In den nächsten Wochen wird LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (40) den Politikern des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW Rede und Antwort zu diversen Fragestellungen, welche alle Lotto-Annahmestellen in NRW betreffen, stehen.

 

Den genauen Termin und die Tagesordnung werden wir demnächst an dieser Stelle bekannt geben.

 

Update: Die Anhörung findet am Dienstag, dem 08.11.2016 um 13.30 Uhr im Landtag statt.

 

Stand: 25. September 2016

Pressemitteilung 3/2016

 

Lotto- und Toto-Verband NRW erhebt Klage gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG – WestLotto –

 

 

Im Streit um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat, lässt der in Münster ansässige Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. diese Frage nunmehr – in erster Instanz – vom Amtsgericht Münster entscheiden.

 

Der Verband und WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht – die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:

 

„Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen – welches auch noch Monopolist ist – seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte.“

 

Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16.06.2016 anhängig.

Der Verband lässt sich von Rechtsanwalt Dr. jur. Heinz J. Meyerhoff vertreten.

 

Stand: 20. Juni 2016

Seit 16.06.2016 bei dem Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 vorliegend: Die Verbandsklage gegen WestLotto auf Rückzahlung von zu Unrecht von den Annahmestellen eingeforderten Genehmigungsgebühren von 1.250 Euro für eine fünf-Jahres-Lizenz.

 

„Bis zuletzt haben wir versucht, eine Einigung zu erzielen. Leider erfolglos“, so Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes. Nun muss in erster Instanz das Amtsgericht Münster zu dieser Frage entscheiden.

 

Pressemitteilung vom 20.06.2016

 

Stand: 20. Juni 2016

LTV-Geschäftsführer Buller hat bekanntlich im Jahr 2014 Klage gegen das Land NRW erhoben mit dem Ziel, Akteneinsicht in die Kommunikation zwischen den verschiedenen Bezirksregierungen in NRW zu erhalten, um Informationen zu erhalten, wie es überhaupt zu einer Gebührenerhöhung zur Führung einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bisher 20 Euro pro Jahr auf 250 Euro pro Jahr ab 01.10.2014 kommen konnte. Die Behörde in Düsseldorf – federführend in dieser Thematik – hatte nur einen minimalen Teil der Kommunikation preisgegeben und den Rest als „Geheim“ deklariert. Somit musste Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes NRW erhoben werden. Geschäftsführer Buller wurde von Rechtsanwalt Dr. Heinz J. Meyerhoff vertreten.

 

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 31.05.2016 (Aktenzeichen 26 K 92/15) ist nunmehr klar: Die Akte muss herausgegeben werden; ausschließlich der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes bleibt unter Verschluss.

Buller: „Damit zeigt sich, dass sich Widerstand lohnt und nicht alles Recht ist, was eine Behörde so meint.“

 

Die Behörde hat zwischenzeitlich zur Vermeidung einer Verurteilung die fehlenden Aktenteile übermittelt; es fehlen nur minimale Unterlagen, die noch nachgefordert wurden.

 

Die Inhalte werden nun detailliert gelesen und eine zusammenfassende Information an die Mitglieder gesendet.

 

RA Dr. Heinz J. Meyerhoff vertritt den Verband auch im Verfahren gehen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG zu Frage der Gebührenabwälzung auf die Annahmestellen.

 

Update vom 15.06.2016:

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.06.2016 sind die noch fehlenden Unterlagen, die angefordert wurden, „nicht vorhanden“, da die Anhänge der Mail (darauf bezog sich die Nachforderung) „wohl nicht abgespeichert“ wurden.

 

Ein Schelm, wer böses dabei denkt. LTV-Geschäftsführer Buller hat über seinen Anwalt nunmehr das Verwaltungsgericht Düsseldorf über diesen Umstand informiert und angeregt, ein entsprechendes Urteil zu erlassen.

 

„Lächerlich lebensfremd, wenn eine Behörde jetzt angeblich nur noch die E-Mails hat, nicht aber mitgesendete Anhänge. Möglicherweise sind in den Anhängen Informationen enthalten, die brisant sind, wenn sie öffentlich werden“, so Buller.

 

Mit einem entsprechenden Urteil ist die Zwangsvollstreckung möglich.

 

Buller: „Wer mich kennt, weiß: Davor scheue ich mich auch nicht.“

 

Update vom 04.07.2016:
Zwischenzeitlich sind alle Unterlagen eingegangen. Das Verfahren ist damit beendet.

 

Stand: 13. Juni 2016

Die Wirtschaftswoche hat das Thema ziemlich anschaulich und leicht lesbar dargestellt:

 

http://www.wiwo.de/politik/europa/lotto-das-milliardengeschaeft-wie-bund-und-laender-beim-gluecksspiel-kassieren/13612548.html

 

Schön, wenn alle – außer den Verkaufsstellen – davon profitieren.

 

Stand: 25. Mai 2016

….dies‘ und das.

 

Nach Sichtung des Berichtes fehlten dem Autorenteam dieser Seite die Worte, insoweit sehen Sie selber:

 

http://www.zdf.de/frontal-21/sportwetten-staatliches-gluecksspielmonopol-wackelt-43621978.html

 

Stand: 24. Mai 2016

….wo es schon nass ist!“

 

„Wieder bestätigt sich diese These aus der Soziologie, wenn man die Berichterstattung zum Einkommen der Lotto-Geschäftsführer in Deutschland liest….“, so Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V.

 

„Mit einer gewissen Fassungslosigkeit müssen unsere Annahmestellen zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich nur Geld für Manager der oberen Riege zur Verfügung steht; Annahmestellen hingegen werden seit 1997 mit der gleichen Provisionshöhe abgespeist, wie heute!“.

 

Mit der Berichterstattung haben die Autorinnen genau „ins Schwarze“ getroffen.

 

Lesen Sie selbst:

 

Ausführlicher Bericht der Welt am Sonntag, 08.05.2016

 

Stand: 9. Mai 2016

Pressemitteilung 2/2016

 

Mitgliederversammlung des Lotto-Annahmestellenverbandes entscheiden sich einstimmig für eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)

 

 

„Eine deutliche Entscheidung haben unsere Mitgliedsunternehmen in NRW heute getroffen“, so Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. zu einem Beschluss im Rahmen der heutigen Jahreshauptversammlung in Essen.

 

Einstimmig wurde der Berufsverband mit der Erhebung einer Klage gegen die Westdeutsche Lotterie in Münster beauftragt.

 

Zum Hintergrund:

 

Der Verband und WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht – die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:

 

„Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Nunmehr bleibt nur der Rechtsweg. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen – welches auch noch Monopolist ist – seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte. Das ist nichts anderes, als wenn sich demnächst alle Arbeitnehmer in Deutschland an den Stromkosten der Arbeitgeber beteiligen sollten!“

 

Bevor die anwesenden Mitglieder eine Entscheidung trafen, stellte Rechtsanwalt Dr. Heinz J. Meyerhoff aus Greven ausführlich dar, aus welchen rechtlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Klärung notwendig erscheint. Fragen der Annahmestelleninhaber/innen wurden ausführlich besprochen und beantwortet.

 

„Wir hätten diesen Schritt gerne vermieden“, so Buller weiter, „allerdings sind unsere Mitgliedsunternehmen mittlerweile an einem Punkt angelangt, an welchem sie sich längst nicht mehr alles bieten lassen und schon gar nicht weiterhin die Melkkuh des Landes NRW bzw. von WestLotto sein wollen. Seit 1997 gibt es für die Annahmestellen zudem nicht einen Cent mehr für deren Arbeit. Welcher Mitarbeiter des Landes NRW oder aus dem Hause WestLotto würde sich das gefallen lassen?“

„Die Stimmung zwischen uns Annahmestellen und der Lottozentrale in Münster ist mehr als schlecht – die müssten doch langsam mal merken, dass die nicht immer nur gegen die „eigenen“ Leute arbeiten dürfen; ohne uns und unsere Arbeit sähe es dort nämlich ganz, ganz anders aus“, so ein Mitglied, welches namentlich nicht erwähnt werden möchte…. „Sonst ziehen die mir womöglich noch den Stecker vom Lotto-Computer….!“

 

Stand: 24. April 2016

Mitgliederversammlung des Lotto-Annahmestellenverbandes entscheiden sich einstimmig für eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)

 

„Eine deutliche Entscheidung haben unsere Mitgliedsunternehmen in NRW heute getroffen“, so Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. zu einem Beschluss im Rahmen der heutigen Jahreshauptversammlung in Essen

 

Die gesamte Pressemitteilung ist hier zum Download für Sie zur Verfügung.

 

Stand: 24. April 2016

Pressemitteilung 1/2016

 

Mitgliederversammlung am 24.04.2016 entscheidet über eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)

 

„Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandesgeschichte“ so der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-­Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., Tobias Buller, „Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto.“

 

Was ist passiert?

 

Der Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG (WestLotto) aber auch gegenüber den Kommunen und der Landesregierung in NRW vertritt, ist sich mit WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  seit über einem Jahr nicht einig, wer die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW letztlich zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht, die sich die Gebühren jedoch von den selbständigen Annahmestellen derzeit (unfreiwillig) erstatten lassen. Bis Ende September 2014 kostete ein Genehmigungsjahr 20 Euro und wurde teilweise von WestLotto übernommen; seit Oktober 2014 kostet das Genehmigungsjahr erheblich mehr – 250 Euro pro angefangenem Jahr. Regelmäßig wird ein Genehmigungszeitraum von fünf Jahren gewählt; zahlbar sind die 1.250 Euro unverzüglich nach Erhalt der Genehmigung.

 

Buller: „Verschiedene von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stärken über 3.500 Lotto-Annahmestellen in NRW den Rü­cken und halten das Vorgehen von WestLotto für rechtswidrig. Um endlich Klarheit zu haben – und wieder zum Tagesgeschäft übergehen zu können – wird voraussichtlich die Justiz beschäftigt werden müssen.“

 

Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch mehrfach bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW mit dem Vorgang.

 

Stand: 19. April 2016

„Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandsgeschichte“ so der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-­Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., Tobias Buller, „Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto.“

 

 

Hier die komplette Pressemitteilung zum Download.

 

Stand: 19. April 2016

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des BLD – Bundesverband der Lotto- und Toto-Verkaufsstellen in Deutschland – wurde der langjährige Beisitzer sowie Kassenwart des BLD und stellv. Vorsitzender des Hessischen Lotto Toto Verbandes, Tobias Fraas einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Das Amt des Kassenwarts übernimmt nach einstimmiger Wahl Alex Kleiber.

 

Der LTV NRW beglückwünscht die Gewählten zur Wahl und wünscht viel Erfolg!

 

Stand: 15. April 2016

Brandneu:

Der Lottoverband NRW bietet seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern eine Unfallversicherung im Rahmen der „Komfort“ oder „Premium“-Mitgliedschaft an. Eine umfangreiche Absicherung kann zu günstigen Konditionen vereinbart werden. Beitragsfrei mitversichert ist sogar der (leidige) Fall eines Überfalles: In diesem Fall werden pauschal 2.000 € gezahlt – auch ohne körperlichen Schaden!   EXKLUSIV für LTV-Mitglieder!

 

Weitere Informationen: info@lottoverband.de   oder telefonisch in der Geschäftsstelle: (02 51) 41 41 67 – 2 40.

 

Download aller Informationen HIER

 

Stand: 29. März 2016

Aktuell ist der Lotto- und Toto-Verband NRW erster Ansprechpartner, wenn es für Annahmestellen um die finanzielle Förderung von Beratungsleistungen geht. Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes: „Mit Mitteln des Bundes und des ESF wird es den Lottoannahmestellen möglich, eine geförderte Betriebsberatung in Höhe von max. 90 % (von max. 3.000 Euro) zu erhalten. Viele Annahmestellen wünschen eine solche Beratung um zu erkennen, wo genau eventuelle betriebliche Schwachstellen liegen.“

 

Hier können Sie den Bericht aus der Tabakzeitung vom 15.04.2016 lesen.

 

Unverbindliche Auskunft gibt es beim Lottoverband NRW, der als Regionalpartner der „Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes“ seit 15.03.2016 registriert ist; www.leitstelle.org

 

Telefon: (02 51) 41 41 67 – 220

 

Stand: 24. März 2016

Mit einer bislang nie dagewesenen Medienpräsenz bereitet sich der Lottoverband NRW auf die nächsten Wochen und Monate vor. Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes: „Es wird Zeit, dass auch die Öffentlichkeit und weite Teile der Politik erkennen, was hier mit den Annahmestellen in NRW veranstaltet wird“.

 

Mit Unterstützung einer renommierten PR-Agentur wird der Verband auf die Missstände bei den Annahmestellen in NRW hinweisen; sei es durch die unberechtigterweise berechneten Genehmigungsgebühren in Höhe von 1.250 Euro oder durch die sture Ablehnung von Beteiligten, den Annahmestellen endlich eine höhere Provision für deren Tätigkeit zu zahlen.

 

„So langsam reicht es unseren Mitgliedern immer mit anzusehen, wie andere vom zu verteilenden Kuchen sich die Taschen voll machen – und die Annahmestellen an der langen Hand verhungern. Und wenn man sich dann noch anhören muss, dass ja alles „für den guten Zweck“ gemacht wird, könnte manch‘ Annahmestelle die Brocken schmeißen!“, so der Verbandsgeschäftsführer, der in den letzten Wochen und Monaten einen enormen Zuspruch der Annahmestellen in ganz NRW zu dieser Strategie erhalten hat.

 

Stand: 17. März 2016

„Die heute den Annahmestellen in NRW bekannt gemachten Informationen zum Qualitätsbonus und den Anforderungskriterien sind ein eindeutiges Zeichen von geringem Fachwissen, wie es in einer Annahmestelle „vor Ort“ läuft“, so kommentiert Tobias Buller, Geschäftsführer des LTV NRW die aktuellen Ereignisse. Aus Mitgliederkreisen erreicht den Verband eine Flut an Beschwerden; schriftlich als auch telefonisch. Von „unseriös“ bis „lächerlich“ lauten die Reaktionen aus ganz NRW.

 

Eine ausführliche Stellungnahme des Verbandes wird hierzu in den nächsten Tagen erscheinen.

 

Stand: 3. März 2016

Die Gespräche zu den Themen „Genehmigungsgebühren“ und „Provisionserhöhung“ gehen in die nächste politische Runde. „Unabhängig von einem Gerichtsprozess werden wir auch weiterhin Gesprächsbereit sein“, so Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes. Über die jetzt anstehenden Gespräche wird der Verband die Öffentlichkeit großzügig informieren.

 

Stand: 29. Februar 2016

VORAB-Information an alle Mitglieder: Die diesjährige Mitgliederversammlung findet statt am

 

Sonntag, dem 24. April 2016.

 

Eine schriftliche Einladung unter Angabe von Ort und Zeit geht unseren Mitgliedern rechtzeitig zu.

 

Stand: 12. Februar 2016

Mit Mitteilung vom 09.02.2016 wurde der LTV gebeten, zu einer Vorlage aus dem Finanzministerium vom 19.01.2016 zum Thema „Gebührenerhöhung auf 1.250 € für Annahmestellen“ eine Stellungnahme einzureichen. „Diesem Wunsch kommen wir gerne und inhaltlich sehr offen und direkt nach“, kommentiert Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes die aktuellen Entwicklungen. „Die Rückmeldungen unserer Mitglieder und die Neuanträge auf eine Mitgliedschaft in unserem Verband der letzten Tage und Wochen zeigt uns, wie groß zwischenzeitlich die Kluft zwischen Annahmestelle und WestLotto geworden ist.“

 

Vorlage und Stellungnahme können in der Geschäftsstelle angefordert werden:

info@lottoverband.de

 

Stand: 11. Februar 2016

LTV will in wenigen Wochen notfalls Klage gegen die Lotteriegesellschaft einreichen.

 

Bericht aus der Tabakzeitung vom 05.02.2016

 

Stand: 5. Februar 2016

Wir bieten allen interessierten Annahmestellen aus Nordrhein-Westfalen bis auf weiteres an, im Jahr 2016 kostenlos Mitglied im Verband zu sein und damit den Verband, die Arbeitsweise und die Vorteile kennenzulernen. Ganz einfach unter „MITGLIEDER“ und dann „MITGLIED WERDEN“ den Beitritt erklären – oder den Beitrittsantrag hier abrufen.

 

Stand: 4. Februar 2016

Mit Wirkung vom 01.02.2016 gibt es eine brandneue und sehr günstige Kooperationsvereinbarung zwischen dem LTV und einem Kartenzahlungsdienstleister. Nutzen Sie Ihre Mitgliedschaft, um die besonderen Konditionen von LOTTO-CASHLESS in Anspruch zu nehmen. Mehr dazu unter „Kooperationspartner“ auf dieser Seite.

 

Stand: 27. Januar 2016

Liebe Annahmestellenleiterin, lieber Annahmestellenleiter,

 

das letzte Jahr ist turbulent zu Ende gegangen: Unsere Bemühungen, das Thema „1.250 Euro Genehmigungsgebühren“ mit einer für alle Seiten gerechten Lösung friedlich zu beenden, sind gescheitert. Das uns avisierte „Gesamtpaket“, welches Sie in den nächsten Wochen zur Kenntnis erhalten, reicht sicherlich nicht aus und ist bei näherer Betrachtung auch kein wirkliches Angebot. Gleichwohl ist festzustellen, dass es auch sehr positive Veränderungen gibt. Das 10-Euro Los z. B. scheint ein absoluter „Knaller“ für unsere Kunden zu sein. Toll!

 

Im neuen Jahr liegen aber auch wieder viele, spannende Aufgaben vor uns. Ich kann Ihnen versichern, dass Vorstand und Geschäftsführung weiter aktiv daran arbeiten werden, dass Sie als Annahmestelle nicht alleine vor scheinbar unlösbaren Problemen stehen – sondern wir als starke Gemeinschaft. Die derzeitige Auseinandersetzung ist das beste Beispiel.

 

Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr insbesondere Gesundheit, Zufriedenheit und wirtschaftlichen Erfolg.

 

Für den Gesamtvorstand

 

Tobias Buller

Geschäftsführer

 

Stand: 2. Januar 2016

Eine der größten öffentlichen Aktionen gegen illegale Zigaretten geht nach fast vier Monaten zu Ende.  Der LTV hat sich an Aktion beteiligt, die  vom Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e.V. (BLD), dem Forum Vernetzte Sicherheit (FVS), und der Philip Morris GmbH von August bis November 2015 Schwarzmarkt in den Schmuggel-Brennpunkten Berlin und im Ruhrgebiet lief. Ziel war die Information des Verbrauchers. Insgesamt erreichten mehrere zehntausend Plakate und Werbetürme mit provokanten Botschaften wie „Natürlich rauche ich Rattenkot“ oder „Logisch rauch ich für den Terrorismus“ die Konsumenten.

Über den Erfolg der Initiative berichtet Die Welt

 

 

Weitere Informationen: www.schmuggelkippe.de

 

Stand: 3. Dezember 2015

Pressemitteilung 4 / 2015

 

Lottoverband NRW trifft NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans

 

Am gestrigen Tage traf sich der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-­Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., Tobias Buller, u. a. mit NRW ­Finanzminister Dr. Norbert Walter-­Borjans.

 

Auf  der  Gesprächsagenda  standen vorrangig  die  Themen  ‚Provisi­onserhöhung’  und ‚Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle’;  letzteres führte seit geraumer Zeit zu unter­schiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Verband und der Westdeut­schen Lotterie GmbH & Co. oHG (WestLotto), wer die neue  Gebüh­renhöhe (1250 Euro statt 100 Euro) tatsächlich zu zahlen hat. Ein hierzu vom Verband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stärkt dem Verband und damit über 3.500 staatlichen Lotto-Annahmestellen in NRW den Rü­cken.

 

Buller: „Unser Verband ist nach einem aktuellen Schreiben der Bezirks­regierungen sehr zuversichtlich, dass wir diese Frage nicht unter öffent­lich-rechtlichen  Gesichtspunkten gerichtlich klären lassen müssen.“

 

Hinsichtlich der dringend notwendigen Provisionserhöhung für die Lotto- Annahmestellen in NRW mahnte Buller an, dass die wirtschaftliche Situ­ation der Annahmestellen sich seit Jahren verschlechtere. Seit 2008 würden z. B. umfangreiche   Mehrarbeiten    wie    Jugendschutz- und Spielerkontrollen durchgeführt, ohne hierfür eine finanzielle Gegenleistung zu erhalten.

 

Buller: „Diese Mehrarbeiten müssen nun endlich auch vergütet werden; eine Zurückweisung dieser moderaten Forderung akzeptieren die Lotto-Annahmestellen nicht mehr. WestLotto sollte in die Annahmestellen in­vestieren. Denn ohne ein breites Netz von Annahmestellen kann auch  das  Land  NRW  seinem  gesetzlichen  Auftrag  nicht  gerecht  wer­den,  für  ein ausgeglichenes Glücksspielangebot zu sorgen.“

 

Nach dem konstruktiven Gespräch waren sich der Verbandsge­schäftsführer und der Minister –   der Verständnis für die Situation der An­nahmestellen zeigte –   einig, dass  weitere   sachgerechte  Gespräche  geführt werden sollten,   um   eine   für   alle   Seiten befriedigende Lö­sung zu finden.

 

Buller: „Wir gehen davon aus, dass in Kürze zunächst Gespräche zwischen unserem Verband und WestLotto aufgenommen werden.“

 

Dr. Walter-Borjans: „Ich setze darauf, dass WestLotto und die Annah­mestellen eine Lösung finden, die den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird.“

 

Stand: 29. Juni 2015

Am 08.06.2015 hat sich LTV-Geschäftsführer Tobias Buller mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Die beiden Fachleute haben sich zu den unterschiedlichsten Themen aus dem Lotteriebereich ausgetauscht, wie z. B. den Genehmigungsgebühren oder dem Thema der Provisionshöhe für staatliche Annahmestellen.

 

Stand: 8. Juni 2015

Pressemitteilung 3 / 2015

 

Drastische Gebührenerhöhung für Lottoannahmestellen: Finanzministerium in NRW sieht Erörterungsbedarf –

Lottoverband zum Gespräch mit dem Minister eingeladen

 

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmi­gungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücks­spielen in NRW – zu zahlen sei.

 

Dagegen wehrte sich der Verband – und hat ein juristisches Gut­achten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat die Politik auf den Plan gerufen. Nachdem sich zwischenzeitlich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt hat, hat sich nunmehr Finanzminister Dr. Walter-Borjans persönlich eingeschaltet.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2015 hat der Minister angeboten, die Thematik mit LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (39) demnächst persönlich zu erörtern.

 

Buller: „Wir sind froh, dass nunmehr offensichtlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3.600 Annahmestellen in NRW. Möglicherweise lässt sich auf dieser Ebene ein Rechtsstreit mit dem Land NRW noch vermeiden; die notwendigen Beschlüsse für ein Klageverfahren haben die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 26.04.2015 jedenfalls gefasst.“

 

Stand: 27. April 2015

Pressemitteilung 2 / 2015

 

Gebührenwahnsinn für Lottoannahmestellen in NRW – Politik in NRW erkennt Handlungsbedarf –

 

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmi­gungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücks­spielen in NRW – zu zahlen sei.

 

Dagegen wehrt sich der Verband heftig – und hat ein juristisches Gut­achten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis:

 

Die Annahmestelle ist – dem Gesetz nach – gar nicht zur Zahlung der Kosten verpflichtet!

 

Buller: „Ich bin zufrieden, dass meine Rechtsauffassung nunmehr durch das vorliegende, anwaltliche Gutachten bestätigt worden ist. Es ist schon allerhand, wenn über 3.600 Unternehmer in NRW mit einer Gebühr von jeweils 1.250,00 € konfrontiert sind und ihnen suggeriert wird, sie seien diejenigen, die die ‚Zeche‘ zu zahlen haben. Das grenzt schon an einen ungeheuerlichen Vorgang und wird von uns nicht hingenommen.“

 

Zwischenzeitlich hat sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt. Zuletzt am 05.03.2015 verlangte der Ausschuss weitere Informationen hierzu vom Finanzministerium – insbesondere zur Frage, warum jetzt auf einmaldie Annah­mestellen die ‚Zeche‘ zahlen sollen. Bislang ergebnislos.

 

„Gleichwohl hat Finanzminister Walter-Borjans angekündigt, über die Angelegenheit sprechen zu wollen – wir warten daher auf kurzfris­tige Terminvorschläge aus Düsseldorf“, so Verbandsgeschäftsführer Buller weiter. „Neben der Aufgabe, die Annahmestellen vor unbe­rechtigten Gebührenbescheiden zu bewahren, mahnen wir seit Jah­ren die mehr als überfällige Erhöhung der Provisionen für Annahmestel­len an. Hierüber wird auch zu Reden sein!“

 

Mit Schreiben vom 27.02.2015 hat der Minister bereits u. a. den lan­deseigenen Betrieb ‚NRW.BANK‘ (als Mehrheitsgesellschafter von WestLotto) aufgefordert, weitere mögliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Annahmestellen darzustellen.

 

Buller: „Es wird Zeit, dass endlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3.600 Annahmestellen in NRW.“

 

Stand: 10. März 2015

Pressemitteilung 1 / 2015

 

 

Gebührenwahnsinn für Lottoannahmestellen in NRW – Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW zieht vor Gericht –

 

 

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht.

 

Dem Verband liegt zwischenzeitlich ein juristisches Gutachten vor, wonach die Behörde eine starre Genehmigungsgebühr rechtlich gar nicht festsetzen dürfe. „Hier hat die Behörde möglicherweise einen Ermessensfehler begangen, den es zu beheben gilt!“, so der Verbandschef. Wer allerdings hiergegen klagen darf kann, ist aktuell unklar.

 

Buller: „Unserer Auffassung nach kann nur der Empfänger des Bescheides klagen – und bislang hat keine einzige Annahmestelle einen Bescheid zugestellt bekommen, sondern immer nur die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG, welche die Anträge stellt.“ Hauptgesellschafter der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG ist die NRW Bank, welche wiederum dem Land Nordrhein-Westfalen gehört. Nun gilt es, mit den Beteiligten zunächst zu klären, wer klagebefugt ist. Eine erste Einschätzung soll es bis Ende Januar 2015 hierzu geben.

 

„Nachdem wir bei den Bezirksregierungen um Erläuterung gebeten haben, wie eine derartige Gebührenerhöhung zustande gekommen und zu rechtfertigen ist, haben wir leider nur sehr spärliche Informationen bekommen. Aufschlussreiche Informationen aus der behördlichen Akte, wie es zu einer derartigen Entscheidung kam, werden mir nicht erteilt“, so der Geschäftsführer weiter, „nicht einmal die Gesamtseitenzahl der Akte kann oder will man mir mitteilen, weshalb ich nunmehr das Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeschaltet habe.“

Unter dem Aktenzeichen 26 K 92/15 findet sich seit dem 06.01.2015 bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von LTV-Geschäftsführer Tobias Buller gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Auskunft aus der Verwaltungsakte.

„Besonders verärgert bin ich über die Tatsache, dass die Annahmestellen für ihre Tätigkeit seit 1997 keinerlei Erhöhung ihrer Provision erhalten haben. Statt dessen will das Land NRW die Annahmestellen offenbar mit einer fast schon unverschämt hohen Gebührenerhöhung belasten“, so Buller.

 

Nach Ansicht des Verbandes wird es Zeit, dass die Politiker auf Landesebene erkennen, dass auch die Annahmestellen – welche schon fast als mittelbar Beschäftigte des Landes NRW zu bezeichnen sind  – endlich eine Erhöhung ihrer Provision verdient hätten.

 

Stand: 15. Januar 2015

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