Landesregierung NRW prüft – Entscheidung im Frühjahr 2018.
Unter TOP 6 der Tagesordnung befasste sich der Haushalts- und Finanzausschuss heute im Düsseldorfer Landtag mit den Lottoannahmestellen in NRW, insbesondere mit der Frage der Genehmigungsgebühren.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV und heute während der Sitzung im Landtag: „CDU und FDP erinnern sich erfreulicherweise an die Zeit, in der sie in NRW bis Mai 2017 Opposition waren und prüfen derzeit noch unsere Forderungen. Wir sind guter Dinge, dass es für die Annahmestellen in NRW im Frühjahr eine positive Nachricht gibt und – meiner Meinung nach – das bisherige Unrecht wieder in Recht umgekehrt wird.“
Mit einer positiven Entscheidung für alle Annahmestellen in NRW – die maßgeblich auf Betreiben des LTV bewirkt würde – verliert der Verband aber nicht seine Forderung aus den Augen, den Annahmestellenbetreibern ein höheres Einkommen für den Verkauf von Glücksspielprodukten zu sichern.
Buller-Langhorst: „Seit nunmehr 21 Jahren bekommen die Betreiber die gleiche Höhe an Provision – niemand sonst arbeitet heute noch für das Gehalt von vor 21 Jahren. Der Vorgang der Genehmgigungsgebühren kam nur noch erschwerend für die rund 3.300 Annahmestellen in NRW im Oktober 2014 hinzu!“.
Stand: 25. Januar 2018