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PM 1/2016: Mitgliederversammlung entscheidet über Verbandsklage gegen WestLotto

Pressemitteilung 1/2016

 

Mitgliederversammlung am 24.04.2016 entscheidet über eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)

 

„Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandesgeschichte“ so der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-­Verbandes der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., Tobias Buller, „Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto.“

 

Was ist passiert?

 

Der Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG (WestLotto) aber auch gegenüber den Kommunen und der Landesregierung in NRW vertritt, ist sich mit WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  seit über einem Jahr nicht einig, wer die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW letztlich zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht, die sich die Gebühren jedoch von den selbständigen Annahmestellen derzeit (unfreiwillig) erstatten lassen. Bis Ende September 2014 kostete ein Genehmigungsjahr 20 Euro und wurde teilweise von WestLotto übernommen; seit Oktober 2014 kostet das Genehmigungsjahr erheblich mehr – 250 Euro pro angefangenem Jahr. Regelmäßig wird ein Genehmigungszeitraum von fünf Jahren gewählt; zahlbar sind die 1.250 Euro unverzüglich nach Erhalt der Genehmigung.

 

Buller: „Verschiedene von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stärken über 3.500 Lotto-Annahmestellen in NRW den Rü­cken und halten das Vorgehen von WestLotto für rechtswidrig. Um endlich Klarheit zu haben – und wieder zum Tagesgeschäft übergehen zu können – wird voraussichtlich die Justiz beschäftigt werden müssen.“

 

Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch mehrfach bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW mit dem Vorgang.

 

Stand: 19. April 2016

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