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PM 2/2015: Gebührenwahnsinn für Lottoannahmestellen in NRW – Politik erkennt Handlungsbedarf

Pressemitteilung 2 / 2015

 

Gebührenwahnsinn für Lottoannahmestellen in NRW – Politik in NRW erkennt Handlungsbedarf –

 

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmi­gungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücks­spielen in NRW – zu zahlen sei.

 

Dagegen wehrt sich der Verband heftig – und hat ein juristisches Gut­achten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis:

 

Die Annahmestelle ist – dem Gesetz nach – gar nicht zur Zahlung der Kosten verpflichtet!

 

Buller: „Ich bin zufrieden, dass meine Rechtsauffassung nunmehr durch das vorliegende, anwaltliche Gutachten bestätigt worden ist. Es ist schon allerhand, wenn über 3.600 Unternehmer in NRW mit einer Gebühr von jeweils 1.250,00 € konfrontiert sind und ihnen suggeriert wird, sie seien diejenigen, die die ‚Zeche‘ zu zahlen haben. Das grenzt schon an einen ungeheuerlichen Vorgang und wird von uns nicht hingenommen.“

 

Zwischenzeitlich hat sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt. Zuletzt am 05.03.2015 verlangte der Ausschuss weitere Informationen hierzu vom Finanzministerium – insbesondere zur Frage, warum jetzt auf einmaldie Annah­mestellen die ‚Zeche‘ zahlen sollen. Bislang ergebnislos.

 

„Gleichwohl hat Finanzminister Walter-Borjans angekündigt, über die Angelegenheit sprechen zu wollen – wir warten daher auf kurzfris­tige Terminvorschläge aus Düsseldorf“, so Verbandsgeschäftsführer Buller weiter. „Neben der Aufgabe, die Annahmestellen vor unbe­rechtigten Gebührenbescheiden zu bewahren, mahnen wir seit Jah­ren die mehr als überfällige Erhöhung der Provisionen für Annahmestel­len an. Hierüber wird auch zu Reden sein!“

 

Mit Schreiben vom 27.02.2015 hat der Minister bereits u. a. den lan­deseigenen Betrieb ‚NRW.BANK‘ (als Mehrheitsgesellschafter von WestLotto) aufgefordert, weitere mögliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Annahmestellen darzustellen.

 

Buller: „Es wird Zeit, dass endlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3.600 Annahmestellen in NRW.“

 

Stand: 10. März 2015

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