Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

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PM 2/2016: Mitgliederversammlung entscheidet sich für eine Verbandsklage

Pressemitteilung 2/2016

 

Mitgliederversammlung des Lotto-Annahmestellenverbandes entscheiden sich einstimmig für eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto)

 

 

„Eine deutliche Entscheidung haben unsere Mitgliedsunternehmen in NRW heute getroffen“, so Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. zu einem Beschluss im Rahmen der heutigen Jahreshauptversammlung in Essen.

 

Einstimmig wurde der Berufsverband mit der Erhebung einer Klage gegen die Westdeutsche Lotterie in Münster beauftragt.

 

Zum Hintergrund:

 

Der Verband und WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht – die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:

 

„Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Nunmehr bleibt nur der Rechtsweg. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen – welches auch noch Monopolist ist – seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte. Das ist nichts anderes, als wenn sich demnächst alle Arbeitnehmer in Deutschland an den Stromkosten der Arbeitgeber beteiligen sollten!“

 

Bevor die anwesenden Mitglieder eine Entscheidung trafen, stellte Rechtsanwalt Dr. Heinz J. Meyerhoff aus Greven ausführlich dar, aus welchen rechtlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Klärung notwendig erscheint. Fragen der Annahmestelleninhaber/innen wurden ausführlich besprochen und beantwortet.

 

„Wir hätten diesen Schritt gerne vermieden“, so Buller weiter, „allerdings sind unsere Mitgliedsunternehmen mittlerweile an einem Punkt angelangt, an welchem sie sich längst nicht mehr alles bieten lassen und schon gar nicht weiterhin die Melkkuh des Landes NRW bzw. von WestLotto sein wollen. Seit 1997 gibt es für die Annahmestellen zudem nicht einen Cent mehr für deren Arbeit. Welcher Mitarbeiter des Landes NRW oder aus dem Hause WestLotto würde sich das gefallen lassen?“

„Die Stimmung zwischen uns Annahmestellen und der Lottozentrale in Münster ist mehr als schlecht – die müssten doch langsam mal merken, dass die nicht immer nur gegen die „eigenen“ Leute arbeiten dürfen; ohne uns und unsere Arbeit sähe es dort nämlich ganz, ganz anders aus“, so ein Mitglied, welches namentlich nicht erwähnt werden möchte…. „Sonst ziehen die mir womöglich noch den Stecker vom Lotto-Computer….!“

 

Stand: 24. April 2016

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