Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

Ossenkampstiege 111
48163 Münster

Telefon: (02 51) 928 708 – 0
Fax: (02 51) 928 708 – 900
E-Mail: info@lottoverband.de


Schreiben Sie uns!




Montag:
12:34 - 56:78 Uhr
23:45 - 67:89 Uhr
Zusätzliche Sprechzeiten nach Vereinbarung
Headerbild
Headerbild
Headerbild
Headerbild

PM 3/2016: Lotto- und Toto-Verband NRW erhebt Klage gegen WestLotto

Pressemitteilung 3/2016

 

Lotto- und Toto-Verband NRW erhebt Klage gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG – WestLotto –

 

 

Im Streit um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat, lässt der in Münster ansässige Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. diese Frage nunmehr – in erster Instanz – vom Amtsgericht Münster entscheiden.

 

Der Verband und WestLotto – als Veranstalter von Glücksspiel in NRW –  sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW zu zahlen hat. Die zuständigen Behörden sehen WestLotto in der Pflicht – die wiederum lassen sich die Gebühren aber von den selbständigen Annahmestellen (unfreiwillig) erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 € für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es jede Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist rechnerisch alleine bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag in Höhe von über 4 Millionen € zu zahlen.

 

Tobias Buller (40), Geschäftsführer des Verbandes:

 

„Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit WestLotto noch mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank) noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. WestLotto ist durch den Hauptgesellschafter mittelbares Unternehmen des Landes NRW. Unsere Mitglieder halten es für einen Skandal, dass ein landeseigenes Unternehmen – welches auch noch Monopolist ist – seine ureigenen unternehmerischen Kosten von den über 3.500 Kleinstunternehmern erstattet sehen möchte.“

 

Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16.06.2016 anhängig.

Der Verband lässt sich von Rechtsanwalt Dr. jur. Heinz J. Meyerhoff vertreten.

 

Stand: 20. Juni 2016

x