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Verband erhebt Klage gegen WestLotto

Seit 16.06.2016 bei dem Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 vorliegend: Die Verbandsklage gegen WestLotto auf Rückzahlung von zu Unrecht von den Annahmestellen eingeforderten Genehmigungsgebühren von 1.250 Euro für eine fünf-Jahres-Lizenz.

 

„Bis zuletzt haben wir versucht, eine Einigung zu erzielen. Leider erfolglos“, so Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes. Nun muss in erster Instanz das Amtsgericht Münster zu dieser Frage entscheiden.

 

Pressemitteilung vom 20.06.2016

 

Stand: 20. Juni 2016

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