Mit aktuellem Schreiben wendet sich der in Münster ansässige, für Nordrhein-Westfalen zuständige, Lottoverband an die zuständigen Stellen der Politik zur Frage, wer – nach Umsetzung des politischen Willens – als lizenziertes (Einzelhandels-) Geschäft Cannabisprodukte verkaufen darf. Besonderes Ziel der Politik ist die Einhaltung des Jugendschutzes.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes erläutert:
„Seit über über 55 Jahren liegt der Vertrieb für Glücksspielprodukten in NRW in der Verantwortung der rund 3.200 Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen. Alle Mitarbeiter werden intensiv geschult, um die gesetzlich geregelten Jugendschutzauflagen zu erfüllen. Dazu gehört es, dass die Einzelhändler mindestens einmal jährlich unangekündigt durch Testkäufe mit Minderjährigen überprüft werden.“ Bei Verstößen droht – nach einem vorherigen Bußgeld – als letztes Mittel der Verlust der Verkaufserlaubnis für Lotterieprodukte. Buller-Langhorst: „Die Betreiber haben daher ein äußerst hohes Eigeninteresse, den Jugendschutz sicherzustellen!“
Nach Ansicht des Verbandes liegt es daher nahe, diejenigen Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen, als lizenzierte Geschäfte für die Abgabe von Cannabisprodukten in den engeren Kreis der möglichen Geschäfte aufzunehmen. Buller-Langhorst: „Wir sind guter Dinge, dass die Politik auf ein bewährtes Vertriebsnetz zurückgreifen wird.“Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Glücksspielangebot in einem angemessenen, vorgegebenen Umfang stationär umzusetzen. Die Einzelhandelsgeschäfte, die auch Lotterieprodukte verkaufen, sind insoweit schon jetzt die optimalen Partner zur sicheren Umsetzung der politischen Pläne.