Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zeit zu handeln ist jetzt – und Ihre Entscheidung, Teil unseres Verbands zu werden, könnte der Schlüssel sein, um endlich die dringend benötigte Provisionserhöhung bei den Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen!
Die derzeitigen Bedingungen sind weder gerecht noch nachhaltig. Sie und alle anderen Lottoannahmestellenbetreiber in NRW leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für das landesweite Glücksspielangebot, doch die Provisionen entsprechen bei weitem nicht dem Aufwand und den Kosten, die Sie tragen. Diese unhaltbare Situation muss dringend geändert werden.
Aber: Ohne eine vereinte Front werden wir nichts erreichen. Wir stehen am Scheideweg – nur durch die geballte Kraft vieler Stimmen können wir im politischen Raum den Druck aufbauen, der nötig ist, um eine Erhöhung der Provisionen durch das Land NRW zu erzwingen. Ihre Mitgliedschaft ist entscheidend für unseren Erfolg!
Indem Sie unserem Verband beitreten, stärken Sie die Verhandlungsposition aller Lottoannahmestellenbetreiber in NRW und zeigen den politisch Verantwortlichen, dass es Zeit für Veränderung ist. Ein einzelner Betreiber kann wenig erreichen, aber zusammen haben wir die Macht, die dringend nötige Verbesserung durchzusetzen.
Ich bitte Sie daher, nicht länger zu zögern: Werden Sie noch heute Mitglied und stellen Sie sich mit uns an die Spitze dieser wichtigen Veränderung! Gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir Ihre und unsere Interessen wirksam vertreten. Setzen Sie ein Zeichen für eine faire Provision und eine gerechte Entlohnung – Ihre Mitgliedschaft ist der erste Schritt!
Wir sind wegen einer technischen Umstellung, die weniger gut verlief, unter neuen Rufnummern für Sie erreichbar:
Telefon: (02 51) 928 708 – 0
Telefax: (02 51) 928 708 – 9 00
Schon seit Jahren schreiben wir an dieser Stelle fast schon das gleich…. Kosten steigen, Kunden spielen online, Gewinne sinken. Da muss man sich glatt fragen, wieviel Sinn der Betrieb einer Lottoannahmestelle überhaupt (noch) macht. Bringt Ihnen die Frequenz der Kunden im Geschäft etwas, was Sie nur und ausschließlich durch den Betrieb einer Annahmestelle realisieren können? Müssen Sie nicht auch darüber nachdenken, das Sortiment insoweit anzupassen, dass mehr „übrig“ bleibt und es wieder Spaß macht, als Kaufmann tätig zu sein? Immer mehr Betreiber wenden sich an uns mit der Frage, ob das Lottomonopol noch Sinn macht. Der als immer mehr „drangsalierend“ empfundene Umgang innerhalb der Branche scheint auch die Politik nicht zu interessieren. Warum auch – schließlich werden doch eine Menge Euro mit den Annahmestellen gemacht. Und wieso lassen sich eigentlich so viele Annahmestellen einen derart schlechten Umgang mit sich gefallen? Resignation? Langeweile?
Was wurde nicht alles schon versucht, die Annahmestellen „in ihre Schranken“ zu weisen… Puh. Die Liste wäre lang. So langsam schlägt die Resignation auf Seiten der Betreiber aber in heftige Wut um. Wir haben zwar keine Trecker – aber andere Möglichkeiten, die Dinge anzusprechen. Auf geht’s!
Mit Wirkung ab 01.01.2024 tritt der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen e. V. (LTV NRW) erneut dem Bundesverband Lotto-Toto-Verkaufsstellen Deutschland e. V. (BLD) bei.
„Die Ziele, die wir als Fachverbände für die Lottoannahmestellen verfolgen, sind in hohem Maße identisch“, fasst es Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des LTV NRW kurz zusammen. Die beharrliche Weigerung der Landeslotteriegesellschaften und den Landesregierungen, die Provisionseinnahmen für die Lottoannahmestellen in Deutschland zu erhöhen, ist u. a. Grund für den erneuten Beitritt in den Bundesverband.
Beide Verbände setzen sich aktiv für die Interessen der Lottoannahmestellen in Deutschland ein und fordern seit Jahren von der Politik eine angemessene Provisionserhöhung. Die Argumente für diese seit Jahren benötigte Anpassung sind lange dargelegt – gerührt haben sich weder die Landeslotteriegesellschaften noch die politischen Entscheidungsträger.
„Unsere Branche spielt eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft, indem sie erhebliche Mittel für gemeinnützige Projekte und soziale Initiativen generiert. Um sicherzustellen, dass dieser Beitrag fortgesetzt werden kann und die Lottoannahmestellen nachhaltig agieren können, ist eine Überprüfung der Provisionsstruktur seit Jahren unumgänglich“, so Günther Kraus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BLD.
Die gegenwärtige wirtschaftliche Realität, geprägt durch Inflation und seit Jahren steigende Betriebskosten aus den Bereichen Energie- und Lohnkosten als auch steigende Mieten erfordert eine Neubewertung der Provisionsraten für die Lottoannahmestellen in Deutschland, um weiterhin einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten.
„Vor Jahren waren wir in NRW noch überzeugt davon, dass die Lotteriegesellschaften und die politischen Entscheidungsträger die Bedeutung dieser Angelegenheit erkennen und die erforderlichen Schritte unternehmen werden, um eine faire und ausgewogene Lösung zu finden. Das war eine Fehleinschätzung“, resümiert Tobias Buller-Langhorst.
Besonders ärgert sich der langjährige Geschäftsführer des LTV NRW, der zwischenzeitlich auch die Geschäftsführung des Handelsverbandes NRW Westfalen-Münsterland e. V. in Münster übernommen hat, über die Tatsache, dass sich die Mitarbeitenden und Geschäftsführungen der Landeslotteriegesellschaften teilweise mehrmals im Jahr über eigene Einkommenssteigerungen in beträchtlicher Höhe freuen können: „Das kann so nicht sein – und vor allem auch nicht so bleiben! Ohne Lottoannahmestellen können die Landeslotteriegesellschaften gar nicht existieren, was endlich mal eingesehen werden muss.“
Günther Kraus: „Dem können wir als BLD nur zustimmen!“.
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Pressekontakt:
LTV NRW, Tobias Buller-Langhorst, LL.M.
Telefon (01 74) 6605580
www.lottoverband.de
BLD, Günther Kraus
Telefon (01 71) 3358899
www.bld-lottoverband.de
Liebe Lottoannahmestellenbetreiber in NRW,
die massiven Kostensteigerungen durch die Mindestlohnerhöhung und die Strom- und Gaspreise werden viele von Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten an den Rand des betriebswirtschaftlich möglichen treiben. Wir hatten gehofft, dass auch WestLotto diesen Umstand erkennt und insoweit dort um Mitteilung gebeten, ob eine vorbehaltlose Provisionserhöhung ab Oktober 2022 geplant ist. Wie ich Ihnen schon vor einigen Wochen mitteilte, gibt es bei WestLotto keine diesbezüglichen Planungen. Stattdessen werden Sie demnächst die Chance haben, die neuen Verkaufs- und Spielmodule auf dem Event-Schiff „Jules Verne“ vorgestellt zu bekommen. Ob diese Art und Weise der Präsentation der aktuellen Lage angemessen ist, wird zu Recht von vielen von Ihnen bezweifelt.
Ihre Rufe nach politischen und medienwirksamen Protestaktionen werden immer lauter. Auch Ihr Unmut über die regelmäßigen Einkommenssteigerungen der WestLotto-Belegschaft ist hier mehrfach Thema gewesen. Aus diesem Grunde arbeiten wir derzeit an einer umfangreichen Informationskampagne. Wir werden frei zugängliche Daten wie Gehaltshöhen und Umsatzzahlen sowie Gewinnangaben ausführlich beleuchten. Ferner werden wir besonderes Augenmerk auf die die Zusammensetzung von Gremien werfen: Es darf hinterfragt werden, ob ein Betriebsrat seine Funktion als Aufsichtsratsmitglied überhaupt ordentlich erfüllen kann. „Liegt hier nicht ein erheblicher Interessenskonflikt vor, der den Betriebsrat und den Aufsichtsrat nur zu einem Gremium „auf dem Papier“ werden lässt?“, fragte uns vor einigen Tagen ein Mitglied. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt….
Damit wird ausreichend informiert sind, bitten wir Sie heute um Ihre Mithilfe: Mit welchen Steigerungen Ihrer Personal- und Strom-/Gaspreise rechnen Sie ab Oktober? Teilen Sie uns dieses bitte per Mail mit an
NOTRUF@gerechte-lottoprovision.de
Wir halten Sie unterrichtet und werden Ihre Ergebnisse an alle Mitglieder des Landtages weiterleiten. Zudem werden die Ergebnisse NRW-weit in die Medienlandschaft gestreut. Eine entsprechende Pressemitteilung lassen wir Ihnen demnächst zukommen. Sie kann dann gerne von Ihnen an Ihre lokalen Medien weitergeleitet werden.
Es wird Zeit, dass sich etwas ändert. JETZT!
„Was für ein Erfolg“, freut sich Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV NRW. Über 200 Lottoannahmestellen haben mit Hilfe des Verbandes den DigitalBonus der Landesregierung NRW beantragt und genehmigt bekommen. Der Förderbeitrag von maximal 2.000 Euro netto kann z. B. für eine LED-Werbeanlage, Fotokamera zur Produktfotografie oder bestimmte Kassensysteme genutzt werden. „Gerade durch Corona und die anstehenden allgemeinen Preissteigerungen haben zu einer derart hohen Nachfrage geführt“, ist sich Buller-Langhorst sicher.
Über 3.000 Annahmestellen wurden über das Programm durch den Verband per Post informiert. Parallel sind viele Annahmestellen neu in den Verband eingetreten.
Mit bis zu 2.000 Euro förderte das Land NRW den „kleinen“ Einzelhandel in NRW im Bereich der Digitalisierung. Ob aus dem Bereich Produktfotografie, Hardware für den Point of Sale oder Schulungen – viele Förderungen sind möglich.
www.digihandel.nrw
Schnell sein lohnt sich, der Förderaufruf endet am 30.06.2022!
Der Lotto- und Toto-Verband NRW fordert in einem aktuellen Brief an das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen eine deutliche Erhöhung der Provisionseinkünfte der über 3.000 Lottoannahmestellenbetreiber in Nordrhein-Westfalen.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes aus Münster, erklärt hierzu: „Es ist unfassbar, wie uninteressant scheinbar der wirtschaftliche Bestand von Lotto-Annahmestellen in NRW gesehen wird. Die Inflation im April 2022 wird voraussichtlich bei 7,4% liegen, die Energiepreise steigen in nie gesehene Höhen und der Mindestlohn ab Oktober in Höhe von 12 Euro brutto steht vor der Tür. Die Provisionshöhe für den Verkauf von Glücksspielprodukten stagniert seit Jahren – weder der Veranstalter noch das Land NRW ist bereit, die Einkommen der meist kleinsten Unternehmer zu erhöhen.“
Der Verband bemängelt insbesondere die stete Erhöhung von Einkommen bei allen anderen Beteiligten auf dem Glücksspielmarkt. „Darüber wird nach der Landtagswahl in NRW mit den dann politisch verantwortlichen Personen zu reden sein“, so der Geschäftsführer weiter.
…wünscht Ihnen Vorstand und Geschäftsführung des LTV NRW.
…und kommen Sie gut in das neue Jahr 2022.
Wir wünschen Ihnen frohes Weihnachten 2021!
Mit aktuellem Schreiben wendet sich der in Münster ansässige, für Nordrhein-Westfalen zuständige, Lottoverband an die zuständigen Stellen der Politik zur Frage, wer – nach Umsetzung des politischen Willens – als lizenziertes (Einzelhandels-) Geschäft Cannabisprodukte verkaufen darf. Besonderes Ziel der Politik ist die Einhaltung des Jugendschutzes.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes erläutert:
„Seit über über 55 Jahren liegt der Vertrieb für Glücksspielprodukten in NRW in der Verantwortung der rund 3.200 Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen. Alle Mitarbeiter werden intensiv geschult, um die gesetzlich geregelten Jugendschutzauflagen zu erfüllen. Dazu gehört es, dass die Einzelhändler mindestens einmal jährlich unangekündigt durch Testkäufe mit Minderjährigen überprüft werden.“ Bei Verstößen droht – nach einem vorherigen Bußgeld – als letztes Mittel der Verlust der Verkaufserlaubnis für Lotterieprodukte. Buller-Langhorst: „Die Betreiber haben daher ein äußerst hohes Eigeninteresse, den Jugendschutz sicherzustellen!“
Nach Ansicht des Verbandes liegt es daher nahe, diejenigen Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen, als lizenzierte Geschäfte für die Abgabe von Cannabisprodukten in den engeren Kreis der möglichen Geschäfte aufzunehmen. Buller-Langhorst: „Wir sind guter Dinge, dass die Politik auf ein bewährtes Vertriebsnetz zurückgreifen wird.“Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Glücksspielangebot in einem angemessenen, vorgegebenen Umfang stationär umzusetzen. Die Einzelhandelsgeschäfte, die auch Lotterieprodukte verkaufen, sind insoweit schon jetzt die optimalen Partner zur sicheren Umsetzung der politischen Pläne.
Auf Anregung haben wir zwei juristische Gutachten zum Status der Lottoannahmestellenbetreiber in NRW in Auftrag gegeben. Gegenstand der Gutachten sind die Regelungen aus dem HGB und dem SGB IV.
Demnächst mehr an dieser Stelle.
„Das aktuell unseren Mitgliedern vorgelegte Investitionsprogramm lehnen wir – nach wie vor – ausdrücklich und mit Nachdruck ab!“, so Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes NRW.
Schon im Sommer 2020 hat der Verband vermeintliche Verbesserungen als unzureichend abgelehnt.
Das Investitionspaket soll die Annahmestellen in NRW an die 2020 erfolgte Preisanpassung beteiligen. „Das hört sich gut an – ist es aber nicht!“, so Buller-Langhorst. Neben einer minimalen monetären Beteiligung, die so gering ist, dass sie fast gar nicht zu erwähnen ist, sollen die Lottoannahmestellen neue „Lottotheken“ erhalten. „Wer sonst, außer der Anbieter selbst, sollte solche Maßnahmen bezahlen, wenn ein besonderes Erscheinungsbild gewünscht wird?„, zitiert Buller-Langhorst ein Mitgliedsunternehmen. Ein weiteres Mitgliedsunternehmen fragt sich, wie genau seine Geldbörse dicker wird, wenn er eine – auch noch unerwünschte – neue Ladentheke erhält?
Die Politik wird zu klären haben, wer eigentlich tatsächlich an der letztjährigen Preisanpassung von Glücksspielprodukten verdient. „Die Lottoannahmestellen sind es jedenfalls nicht!“, so Buller-Langhorst.
Bitte berücksichtigen Sie weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf COVID 19. Das Infektionsgeschehen kann jederzeit – und sprunghaft – ansteigen. Nutzen Sie die Chance der Impfung – Sie helfen damit nicht nur sich selbst vor einem schweren Verlauf!
Was war das für ein Jahr… Wer hätte heute vor einem Jahr gedacht, dass wir ein derart „verrücktes“ Jahr erleben? Gerade noch haben wir uns über – aus heutiger Sicht eher „kleine“ Dinge aufgeregt und diskutiert – und dann kam CORONA. Bislang nur als Biermarke bekannt, gehörte es fortan zu unser alle täglichen Sprachgebrauch. Ob mit Familie, Freunde, Kollegen oder via Medien: CORONA ist aus unserem Sprachgebrauch bis auf weiteres nicht mehr wegzudenken. Schade eigentlich. Gebraucht hat die Welt dieses Virus nicht!
Wir sind gespannt, was 2021 auf uns zukommt und welche Herausforderungen auf uns zukommen werden. Aber eines ist klar: Wir sind an Ihrer Seite und starten in der dritten Januarwoche bereits wieder mit Gesprächen auf politischer Ebene, um endlich angemessene Provisionseinkünfte für Sie durchzusetzen.
„Das Brett ist angebohrt“. Jetzt heißt es dran bleiben. Und das tun wir.
Versprochen!
Alles Guten für das neue Jahr
wünscht Ihnen
Tobias Buller-Langhorst und das Vorstandsteam
(Geschäftsführer)
Vorstand und Geschäftsführung des LTV NRW wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage.
Mit einer Brand-eMail wendet sich heute Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV NRW an die Landespolitik in NRW – unsere Mitglieder halten wir stets per E-Mail unterrichtet.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die bevorstehenden Maßnahmen bereiten uns allen Sorge. Da ich weiß, wie beschäftigt Sie alle derzeit sein müssen, mache ich es kurz:
Bitte bedenken Sie bei der für NRW gültigen Verordnung, dass die rund 3.200 Lottoannahmestellen
ausdrücklich als vom Öffnungsverbot nicht erfasste Betriebe/Branche genannt werden:
Die bisherigen Erfahrungen im Frühjahr lassen darauf schließen, dass die Ordnungsämter „vor Ort“ nicht zwischen Wettannahme/Wettvermittlungsstellen und Lottoannahmestellen unterscheiden. Lottoannahmestellen sind nach § 21 Glücksspielstaatsvertrag ein völlig anderes Gewerbe als Wettvermittlungsstellen, die eigenen Regelungen unterliegen (§ 3 Abs. 5 Glücksspielstaatsvertrag). Sie sind klassischer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf (Tabak, Presse, Lebensmittel) und keine Orte des Verweilens. Insbesondere ist der Zugang zu freien Presseartikeln derzeit enorm wichtig. Gerade in ländlichen Regionen sind sie Nahversorger.“
Mit der Ankündigung der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer wird es in den nächsten Wochen einschneidende Veränderungen im Bereich des Einzelhandels generell geben. Ob von der Schließung vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 auch die klassische Lottoannahmestelle in NRW betroffen sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher zu sagen.
„NRW müsste zur Abwendung die non-food Geschäfte näher definieren“, so Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir unsere Mitglieder per E-Mail.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW, zeigt sich überrascht über das deutliche Ergebnis der vom Verband im Juli 2020 durchgeführten NRW-weiten Annahmestellenumfrage.
„Dramatisch ist nach unserer Ansicht u. a. das Ergebnis, dass über 77% der Umfrageteilnehmer, die immerhin etwas über 1/3 aller Annahmestellen in NRW ausmachen, die Zukunft der eigenen Annahmestelle ohne Provisionserhöhung als ungesichert ansehen! Dass der Verkauf von Glücksspielprodukten zum derzeitigen Provisionssatz nicht kostendeckend ist, war bekannt. Aber dass die Aussichten der Annahmestellenbetreiber derart schlecht sind, hätten wir nicht erwartet.“
Die Gespräche mit der Politik werden aktuell wieder aufgenommen.
Münster, 22.06.2020
Die Erhöhung der Provisionen für die Lottoannahmestellen in NRW ist seit Jahren Thema unter den Betreibern der Annahmestellen. Statt diese zu erhöhen, sinkt sie faktisch seit 1997. Um ein breites Meinungsbild in NRW zu erhalten, startet der Lottoverband NRW aktuell eine Umfrage unter allen 3.000 Lottoannahmestellen in NRW.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes erläutert: „Die Ergebnisse werden im politischen Raum verwendet, um den berechtigten Provisionsforderungen der vielen Unternehmern in unserem Bundesland Nachdruck zu verleihen. Es kann nicht sein, dass alle am Verkauf von Glücksspielprodukten Beteiligten stets Mehreinnahmen haben – nur diejenigen nicht, die täglich die operative Arbeit ausführen.“
Der Verband hält allein die ab Herbst 2020 beabsichtigte Preiserhöhung von Lotto „6 aus 49“ nicht für ein geeignetes Mittel, die Provisionseinnahmen der Annahmestellenbetreiber dauerhaft zu verbessern.
Bereits mit Stellungnahme vom 07.11.2016 hat der Verband dem Landtag NRW detaillierte Angaben zur Situation gemacht – DOWNLOAD HIER.
Sie haben die Umfrage nicht erhalten? Hier DOWNLOADEN und schnellstens per Post an die Geschäftsstelle senden (Lottoverband NRW, Ossenkampstiege 111, 48163 Münster). FRAGEBOGEN TEIL 1 FRAGEBOGEN TEIL 2
Münster, 28.04.2020
Mit Schreiben vom heutigen Tage hat der Lottoverband NRW seine Mitgliedschaft im Bundesverband Lotto mit Ablauf des 31.12.2020 gekündigt.
Zu den Gründen erklärt LTV-Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst in Münster:
„Wir sind mit der Aufstellung des Bundesverbandes seit geraumer Zeit nicht einverstanden und haben daher als letztes Mittel nunmehr die Kündigung erklärt. Wir wünschen den Verantwortlichen dort weiterhin viel Glück und auch Erfolg.“
In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst, LL.M.:
„Die Praxis der Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen ist ungeheuerlich – völlig absurd, Lottoannahmestellen mit Wettbüros i. S. d. § 3 CoronaSchVO zu vergleichen und zu schließen. Hier wird lehrbuchartig „blinder Aktionismus“ durchgeführt. Das werden unsere Annahmestellen im Nachgang nicht auf sich sitzen lassen. Es ist völlig unverhältnismäßig, eine Annahmestelle zu schließen, weil man meint, der Verordnungsgeber habe das so beschlossen. Hat er nicht, wenn man sich die Verordnung in Ruhe ansehen würde! Darüber wird zu reden sein – im Zweifel vor Gericht!“.
Der Verband geht von einem Gesamtschaden in Millionenhöhe für die vielen Kleinstunternehmer in NRW aus, welche klassische Einzelhändler sind, die im Nebenerwerb (!) Glücksspielprodukte verkaufen.
„Das wäre in etwas so, als wenn Sie im zweifelsfrei zulässigen Lebensmitteleinzelhandel auf einmal keine Glückwunschkarten oder Kugelschreiben verkaufen dürften!“, so Buller-Langhorst weiter.
Geschäftsführer Buller-Langhorst wendete sich daher am Abend des 24.03.2020 mit einer Eilnachricht an die Behörden in NRW:
Von: „Tobias Buller-Langhorst LL.M.“ <>
Betreff: HILFE! Beenden Sie bitte schnellstens diesen blinden Aktionismus!
Datum: 24. März 2020 um 18:59:51 MEZ
An: Ministerium für Gesundheit NRW; Ministerium für Finanzen NRW
Kopie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schließe mit heutiger Mail an mein Schreiben vom 16.03.2020 an Sie an und bitte Sie nochmals,
schnellstmöglich dem blinden Aktionismus einiger Ordnungsbehörden in NRW mit einer Klarstellung
Einhalt zu gebieten. Sehenden Auges laufen wir in die größte Pleitewelle, die wir jemals erlebt haben.
Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit Ihrer Verordnung um: Die einen
schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund,
dass „Lotto“ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll.
Die anderen Behörden verbieten nur den Verkauf von Lotto – andere müssen letztlich ganz schließen.
Die ersten Städte heben ihre Verfügungen schon wieder auf, weil Sie ihren Fehler erkannt haben.
Aber längst nicht alle! Aktuell wird in Aachen und Würselen wieder blind geschlossen….!
Ich bitte Sie nochmals eindringlich darum klarzustellen, dass Lottoannahmestellen KEINE Wettbüros
sind! Das sind völlig andere Gewerbetreibende. Ich habe das mehrfach – auch dem Städte- und
Gemeindebund – versucht, zu erläutern.
Übertragen auf den Lebensmitteleinzelhandel heißt die derzeitige Praxis der Behörden nichts anderes,
als wenn eine REWE/Penny/EDEKA und Co. keine Geschenkkarten oder Kugelschreiber mehr verkaufen
dürften. Auch das ist nicht der Fall!
Unsere Annahmestellen sind teilweise als Nahversorger tätig – Glücksspielprodukte werden im Nebenerwerb
betrieben. Ansonsten geht es um Tabak, Tickets für den ÖPNV, Postdienstleistungen, Postbank, Getränke,
Zeitungen. Es gibt keine Annahmestellen, die NUR Lottoprodukte verkaufen.
Es muss sich doch – auch bzw. gerade in der derzeitigen Situation – jemand in der Politik dafür zuständig
erklären, dass dieser Fehlinterpretation ein Ende bereitet wird. Mich rufen laufend Annahmestellen an, die
vor lauter Heulen überhaupt nicht mehr reden können. Und dann noch der Umstand, dass die Praxis völlig
unterschiedlich gehandhabt wird. Was soll ich denen denn sagen? Das ihr Glück davon abhängt, in welcher
Stadt sie in NRW ihr Geschäft betreiben?????
Das kann doch bitte nicht in Ihrem und im Sinn von NRW sein!
Ich hoffe darauf, dass irgendjemand von Ihnen dieses Unrecht erkennt und Frau *** vom Städte-
und Gemeindebund hierzu einer Klarstellung übermittelt.
Tobias Buller-Langhorst, LL.M.
Geschäftsführer
Für unsere Mitgliedsfirmen stellen wir gerne einen Musterpassierschein zur Verfügung, falls dieser in NRW notwendig wird.
https://www.lottoverband.de/wp-content/uploads/Muster_LTV_Passierschein.pdf
In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst:
„Die vermehrte Schließung von Lottoannahmestellen in NRW erfolgt u. E. ohne Rechtsgrundlage, soweit die Schließung vor dem Hintergrund erfolgt, dass eine Lottoannahmestelle ein vom Erlass der Landesregierung NRW erfasstes „Wettbüro“ ist. Ein solches ist eine Lottoannahmestelle gerade nicht.“ Der Verband schließt nicht aus, behördliche Untersagungen gerichtlich überprüfen lassen: „Mit allen Konsequenzen!“
Der Verband verweist auf ein Informationsschreiben an alle Ordnungsämter im Land NRW vom 18.03.2020 und weitere Ergänzungen vom 19.03.2020, welches in der Geschäftsstelle (auch von Ordnungsämtern!) angefordert werden kann: info@lottoverband.de
Buller-Langhorst: „Wir wissen, dass es für alle Menschen eine Herausforderung ist, nun die richtigen Dinge zu tun. Diese müssten aber auch richtig getan werden, so dass wir für Fragen selbstverständlich zur Verfügung stehen.“
In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst:
„Nach unserer Ansicht steht der Öffnung von Lottoannahmestellen rechtlich nichts entgegen:
1. Lotto-AST verkaufen Produkte des täglichen Bedarfs (Tabak, Presse), haben oft Postdienstleistungen und sind teilweise im ländlichen Raum auch Nahversorger;
2. Lotto-AST sind keine Räumlichkeiten, in welchen die Kunden lange verweilen sondern dienen dem kurzweiligen Einkauf;
3. Lotto-AST verkaufen freie Presseartikel und tragen damit zur öffentlichen Informationsmöglichkeit bei;
4. „Annahmestelle“ ist in vielen Gesetzen ein eigener Begriff. Dieser wird im Erlass nicht genutzt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt etwas dafür spricht, dass
Sie regulär öffnen und verkaufen dürfen – und zwar alle Produkte, nicht nur Presse, Tabak und Lebensmittel bzw. Postdienstleistungen etc.
Unter Postdienstleistungen sehe ich auch DPD, UPS, Hermes und Co.“
Der Verband und aller Mitarbeiter arbeiten derzeit mit Hochdruck für Sie – bleiben Sie gesund!
Wir halten unsere Mitglieder laufend unterrichtet!
In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst:
„Die über 3.300 Annahmestellen in NRW erfüllen auch den Auftrag einer grundlegenden Versorgung der Bevölkerung mit Artikeln des täglichen Bedarfs. Gerade in Zeiten von Covid-19 (Corona) ist es wichtig, die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Stadt und im ländlichen Bereich von NRW aufrecht zu erhalten. Hierzu haben wir die Landesregierung NRW heute gebeten und erwarten in den nächsten Tagen eine Information, ob die Lottoannahmestellen in NRW insoweit von einer Ladenöffnungsausnahmegenehmigung profitieren können oder auch diese ggf. schließen müssen, wenn die Landesregierung in NRW den ‚Shutdown‘ beschließt.“
Der Verband steht mit WestLotto zu diesem Thema im engen Austausch. Mitglieder werden regelmäßig informiert.
WICHTIG: Wer noch keine Mitgliedschaft unterhält, hat bis 30.04.2020 die Gelegenheit den Beitritt zu erklären mit der Folge, dass im Jahr 2020 KEIN BEITRAG fällig wird! Auf geht’s!
Aufgrund der Lage „Corona“ ist unsere Mitgliederversammlung vom 26.04.2020 abgesagt.
Wir informieren an dieser Stelle, sobald ein neuer Termin bekannt ist.

Der Pressemitteilung der Landeslottogesellschaft in Baden-Württemberg vom 19.12.2019 ist zu entnehmen, dass der einzelne Wetteinsatz bei Lotto „6 aus 49“ von derzeit 1,00 € auf 1,20 € steigen soll.
Wir versuchen derzeit nähere Informationen zu bekommen. Eine Presserklärung unseres Verbandes erfolgten KW 5/2020.
24.01.2020, 16:00 Uhr
In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich eine Vielzahl von Annahmestellenbetreibern in NRW an uns gewandt, die Probleme mit ihrem Pressegrossisten haben. Lieferdifferenzen, kuriose und sinnlose Mengenbelieferung als auch undurchsichtige Rechnungen (keine Einzelposition der Lieferscheine, Tage werden durcheinandergebracht) scheinen an der Tagesordnung zu sein. Eine nicht unerhebliche Zahl von Annahmestellenbetreibern prüft nicht, ob die remittierten Zeitungen auch tatsächlich gutgeschrieben wurden (Vertrauensremission). Reklamationen werden oft erst nach Wochen bearbeitet; wöchentliche Differenzen in Höhe von 500 € sind nicht selten! Diverse E-Mails und Gespräche durch Annahmestellenbetreiber mit Verantwortlichen brachten keine oder nur ganz kurzfristige Abhilfe.
Unser Mitglied Christian Haase aus Hamm hat sich dieser Problematik angenommen. Am 13.11.2019 haben wir daher seine Erfahrungen per E-Mail an unsere Mitglieder, von welchen wir die E-Mail-Adresse gespeichert haben, gesendet. Die Resonanz war überwältigend: Christian Haase und wir in der Geschäftsstelle haben eine erhebliche Anzahl von Anrufen und E-Mails zu diesem Thema bekommen.
Sofern auch Sie betroffen sind: Lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben: Mailen Sie uns bitte an info@lottoverband.de was Ihnen widerfahren ist, damit ein möglichst umfassendes Bild entsteht.
Die LTV-Geschäftsstelle zieht um. Am Mittwoch, 23.10.2019, finden Sie uns in der
Ossenkampstiege 111 – 48163 Münster.
Unsere Telefon/Faxnummern bleiben bestehen.
Liebe Mitglieder,
für die Hinterlegung einer Bürgschaft gibt es derzeit die Möglichkeiten der Bareinlage, der Bürgschaft über Ihre Bank oder die Bürgschaft über eine Versicherung. Sofern Sie sich gegen eine Bareinlage entscheiden, verbleiben die Bürgschaften über die Bank oder aber eine Versicherung.
Wenn Sie sich hierfür entscheiden, ist es bisher recht müßig bisweilen sogar schwierig, diese Bürgschaftszusage zu erhalten, da die Banken/Versicherungen aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers gehalten sind, Ihre ‚Kreditwürdigkeit‘ zu prüfen. Hierzu müssen Sie diverse Unterlagen (z.B. Jahresabschlüsse oder BWA’s) vorlegen, auf deren Basis dann die Entscheidung fällt, ob und zu welchen Konditionen Sie diese Bürgschaft über eine Bank/Versicherung erhalten. Noch umständlicher und bisweilen recht teuer ist dieses für Existenzgründer.
Um Ihnen hierfür eine Lösung an die Hand geben zu können, haben wir für Sie zusammen mit der Firma Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH nach einer einfacheren Lösung gesucht. Nach diversen Gesprächen können wir Ihnen nunmehr eine Lösung über die VHV Versicherungen mit Sonderkonditionen für Mitglieder des LTV anbieten.
Folgende Eckpunkte liegen der Sondervereinbarung zugrunde:
Bürgschaftshöhe
bis max. 20.000,- EUR
(wenn Sie mehrere Standorte haben, wird je Standort eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt)
Konditionen
Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 3,5% der Bürgschaftssumme, der Mindestbeitrag 200,00 EUR p.a. beträgt
(Nicht-Mitglieder zahlen 3,7% zzgl. einer Fördermitgliedschaft.)
Existenzgründer
Erhalten die gleichen Konditionen
Einzureichende Unterlagen
Keine – lediglich ein Antragsformular ist erforderlich. Auch die VHV ist verpflichtet, die Bonität zu prüfen. Dieses erfolgt Antragseingang durch eine Abfrage bei Creditreform (durch die VHV). Ist Ihr Creditreformindex höher als 300, kann keine Annahme erfolgen. In diesem Falle sollte der Creditreform Datenbestand von Ihnen angefordert und überprüft werden.
Sicherheiten
Keine
Wir sind uns sicher, Ihnen hiermit eine interessante und vor Allem einfach abzuwickelnde Form der Kautionsstellung an die Hand zu geben.
Es ist ebenso möglich, mit dieser Vereinbarung bereits bestehende Bürgschaften über Ihre Bank oder auch eine andere Versicherung abzulösen, wenn diese teurer ist, als unser Rahmenvertrag. Diese Wechselmöglichkeit ist abgesprochen! Gleiches gilt natürlich auch für eine Bareinlage auf einem Kautionskonto, die Sie mit dieser Versicherung „auslösen“ können.
Ergeben sich Fragen, steht Ihnen zu deren Beantwortung gerne die Firma
Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH
Tel. 02802 – 5 97 98 99
Fax 02802 – 5 97 98 88
E-Mail info@mbt24.de
zur Verfügung.
Sofern Sie dieses Angebot direkt wahrnehmen möchten, können Sie die notwendigen Antragsformulare anfordern: info@lottoverband.de
Wir gehen davon aus, dass diese Möglichkeit für eine Vielzahl von Mitgliedern von allergrößtem Interesse ist, weil sich in den meisten Fällen bares Geld sparen lässt!
PS: Wir wissen, dass es auch andere Anbieter aus anderen Bundesländern für Lottoannahmestellenbetreiber gibt. Lassen Sie sich nicht vorschnell mit angeblich günstigen %-Angaben ködern. Oftmals haben diese Versicherer „im Hintergrund“ ihren Sitz im außereuropäischen Ausland und Mindestbeiträge jenseits von Gut und Böse!