Vorbericht: „Akteneinsicht mit Hilfe des Verwaltungsgericht Düsseldorf“ vom 13.06.2016 mit Aktualisierungen
Unter dem Aktenzeichen 26 K 92/15 hatte LTV-Geschäftsführer Tobias Buller bekanntlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land NRW erhoben mit dem Antrag, bestimmte Informationen zum Vorgang „Erhöhung der Genehmigungsgebühren auf 1.250 Euro für Lotto-Annahmestellen“ einsehen zu können. Im Rahmen eines Vergleiches am 31.05.2016 endete das Verfahren und die gewünschten Unterlagen wurden vorgelegt.
Nunmehr sieht sich der Verbandsgeschäftsführer vor dem nächsten Klageverfahren gegen das Land NRW:
„Mit Aufkunftsantrag vom 27.10.2016 habe ich eine bei der Bezirksregierung Detmold vorliegende Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW angefordert, welches sich mit der Frage beschäftigt hat, wer die Gebühren in Höhe von 1.250 Euro für eine 5-Jahres-Lizenz für die Lotto-Annahmestellen in NRW zu zahlen hat“, so Tobias Buller.
Die Bezirksregierung Detmold hat mit E-Mail vom 01.12.2016 mitgeteilt, dass es diese Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Ministerium nicht herausgeben werden.
„Ich werde nunmehr erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben mit dem Antrag, das Land NRW zur Herausgabe zu verpflichten; möglicherweise im Rahmen einer einstweiligen Verfügung“, so Buller weiter.
Update vom 03.02.2017: Dem zuständigen Verwaltungsgericht – Minden – ist unter dem heutigen Datum eine Untätigkeitsklage gegen das Land NRW zugestellt worden (7 K 908/17).
Update vom 14.02.2017: Die Behörde hat den angeforderten Schriftverkehr zwischenzeitlich – nach Erhebung der Untätigkeitsklage – herausgegeben, so dass die Klage für erledigt erklärt werden konnte.
„Ich bedaure, dass die Behörden nur mit Rechtsmitteln ihrer Verpflichtung nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW nachkommen“, so Buller.
Stand: 13. Dezember 2016