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LTV legt Berufung gegen erstinstanzliches Urteil ein

Der LTV NRW hat am heutigen Tage Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zum Thema „1250 Euro-Gebühren“ bei dem Landgericht Münster (Aktenzeichen 03 S 45/17) eingelegt

 

Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

 

Stand: 3. April 2017

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