Bezirksregierungen auf dem Prüfstand!
Im Oktober 2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Gebühren für die Genehmigung zum Betrieb einer Lottoannahmestelle in NRW von ursprünglich 20 Euro pro Jahr auf 250 Euro pro Jahr erhöht. Gegen diese Erhöhung wendet sich nun ein Annahmestellenbetreiber aus NRW und lässt die Genehmigungshöhe vom Verwaltungsgericht überprüfen.
Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des LTV: „Die voreilige und völlig unverhältnismässige Erhöhung von amtlichen Gebühren durch die Bezirksregierungen halten die Branche seit Oktober 2014 in Atem. Eine Geschichte aus dem Tollhaus – die hoffentlich das zuständige Verwaltungsgericht endlich beendet!“.
Stand: 15. Januar 2018