Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

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Unser Kampf um niedrigere Genehmigungsgebühren

UPDATE 27.05.2018 – Historisch –

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben es geschafft! Die im Oktober 2014 auf zwischenzeitlich 1.250 € angehobenen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lottoannahmestelle in NRW sind vom Tisch. Nach einer erheblichen Anzahl von Gesprächen und Terminen im Landtag NRW aber auch mit Vertretern von WestLotto und weiteren Annahmestellenbetreibern fällt die Gebühr zukünftig weg – und wird rückwirkend erstattet!

 

Diese – wahrlich als Erfolg des Verbandes zu verzeichnende Tatsache – haben alle Annahmestellen in NRW denjenigen Annahmestellen zu verdanken, welche seit Jahren bereits eine Mitgliedschaft in unserem Verband unterhalten und durch ihre Beitragszahlung dem Verband die Möglichkeit geben, durch finanzielle Unabhängigkeit zahlreiche Termine, Reisekosten, Personal- und allgemeine Betriebskosten zu finanzieren.

 

Sie sind Mitglied in unserem Verband? Dann ein „dickes Danke“ an dieser Stelle an Sie, dass Sie an uns und unsere Arbeit geglaubt haben. Als Teil einer großen Gemeinschaft haben Sie solidarisch agiert und Ihre Mitgliedschaft über Jahre aufrechterhalten. Das zahlt sich jetzt aus!

 

Sie sind (noch) kein Mitglied? Dann bitte ich Sie herzlich darum, nun Mitglied in unserem Verband zu werden. Wir haben bewiesen, dass es mit einer großen Gemeinschaft möglich ist, schier unmögliche Dinge möglich zu machen. Und da auch Sie von diesem Erfolg erheblich profitieren, wäre ich Ihnen persönlich für Ihren Beitritt sehr dankbar. Wir haben noch viel vor – in Ihrem Sinne und zu Ihrem Vorteil!

 

Sie sehen: Wir sind für Sie da – auch nach der Beitrittserklärung! Werden Sie Mitglied – gleich hier online!

Münster, im August 2017 – Historisch –

 

Mit Wirkung ab 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen die Gebühren für eine Genehmigung „zum Betrieb einer Annahmestelle“ von bislang 20 Euro pro Jahr auf nunmehr 250 Euro pro Jahr erhöht! Unabhängig z. B. von der Frage, wie umsatzstark die Annahmestelle ist. Für uns – und für einen Teil von Politikern im Landtag NRW – ein klarer Ermessensfehler der Behörden. Die bis Mai 2017 regierende Konstellation von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sahen noch am 09.02.2017 keinen Anlass, dass der damalige Finanzminister Walter-Borjans (SPD) die Bezirksregierungen anwies, die Gebühren deutlich niedriger festzusetzen bzw. ihr Ermessen korrekt auszuüben.

 

Durch die Tatsache, dass die Gebühren nicht den Annahmestellen, sondern dem Veranstalter von Glücksspiel in Nordrhein-Westfalen berechnet wurden, ist den Annahmestellen auch jegliches Rechtsmittel genommen. Der Veranstalter von Glücksspiel lässt sich die amtlichen Gebühren von den Annahmestellen erstatten.

 

Was passiert, wenn die Annahmestelle nicht zahlen will? Wir denken, das erklärt sich für jeden von selbst.

 

Diese Tatsache lassen sich die Mitglieder unseres Verbandes nicht gefallen und haben den Verband im April 2016 beauftragt, Klage gegen diese „Erstattungsmethode“ zu erheben. Nachdem wir in erster Instanz vor dem Amtsgericht Münster verloren haben, befindet sich die Angelegenheit derzeit in der Berufung vor dem Landgericht Münster.

 

Zum Jahresende 2017 sind rund 2.000 Annahmestellen von einer neuen Genehmigungspflicht belastet. Wenn sich die Annahmestellen nicht rechtsgeschäftlich verpflichten, die Gebühren zu erstatten, werden diese auch ab 01.01.2018 keine Glücksspielprodukte mehr verkaufen können. Kann so ein Staatsmonopol funktionieren?

 

Wir meinen NEIN – und haben daher im Herbst 2017 und im Januar 2018 bereits persönliche Gesprächstermine im Landtag NRW. 

 

Sie sehen: Wir sind für Sie da – auch nach der Beitrittserklärung!

Nutzen Sie die Gelegenheit, den Verband uns unsere Aktivitäten kennenzulernen.
Ihren Beitritt können Sie hier direkt online erklären.

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