Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

Ossenkampstiege 111
48163 Münster

Telefon: (02 51) 928 708 – 0
Fax: (02 51) 928 708 – 900
E-Mail: info@lottoverband.de


Schreiben Sie uns!




Montag:
12:34 - 56:78 Uhr
23:45 - 67:89 Uhr
Zusätzliche Sprechzeiten nach Vereinbarung
Headerbild
Headerbild
Headerbild
Headerbild

Verband schließt juristische Überprüfung nicht aus

In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst, LL.M.:

 

„Die Praxis der Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen ist ungeheuerlich – völlig absurd, Lottoannahmestellen mit Wettbüros i. S. d. § 3 CoronaSchVO zu vergleichen und zu schließen. Hier wird lehrbuchartig „blinder Aktionismus“ durchgeführt. Das werden unsere Annahmestellen im Nachgang nicht auf sich sitzen lassen. Es ist völlig unverhältnismäßig, eine Annahmestelle zu schließen, weil man meint, der Verordnungsgeber habe das so beschlossen. Hat er nicht, wenn man sich die Verordnung in Ruhe ansehen würde! Darüber wird zu reden sein – im Zweifel vor Gericht!“.

 

Der Verband geht von einem Gesamtschaden in Millionenhöhe für die vielen Kleinstunternehmer in NRW aus, welche klassische Einzelhändler sind, die im Nebenerwerb (!) Glücksspielprodukte verkaufen.

 

„Das wäre in etwas so, als wenn Sie im zweifelsfrei zulässigen Lebensmitteleinzelhandel auf einmal keine Glückwunschkarten oder Kugelschreiben verkaufen dürften!“, so Buller-Langhorst weiter.

 

Geschäftsführer Buller-Langhorst wendete sich daher am Abend des 24.03.2020 mit einer Eilnachricht an die Behörden in NRW:

 

 

Von: „Tobias Buller-Langhorst LL.M.“ <>
Betreff: HILFE! Beenden Sie bitte schnellstens diesen blinden Aktionismus!
Datum: 24. März 2020 um 18:59:51 MEZ
An: Ministerium für Gesundheit NRW; Ministerium für Finanzen NRW
Kopie:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schließe mit heutiger Mail an mein Schreiben vom 16.03.2020 an Sie an und bitte Sie nochmals,
schnellstmöglich dem blinden Aktionismus einiger Ordnungsbehörden in NRW mit einer Klarstellung
Einhalt zu gebieten. Sehenden Auges laufen wir in die größte Pleitewelle, die wir jemals erlebt haben.

 

Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit Ihrer Verordnung um: Die einen
schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund,
dass „Lotto“ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll.
Die anderen Behörden verbieten nur den Verkauf von Lotto – andere müssen letztlich ganz schließen.
Die ersten Städte heben ihre Verfügungen schon wieder auf, weil Sie ihren Fehler erkannt haben.
Aber längst nicht alle! Aktuell wird in Aachen und Würselen wieder blind geschlossen….!

 

Ich bitte Sie nochmals eindringlich darum klarzustellen, dass Lottoannahmestellen KEINE Wettbüros 
sind! Das sind völlig andere Gewerbetreibende. Ich habe das mehrfach – auch dem Städte- und
Gemeindebund – versucht, zu erläutern.

 

Übertragen auf den Lebensmitteleinzelhandel heißt die derzeitige Praxis der Behörden nichts anderes,
als wenn eine REWE/Penny/EDEKA und Co. keine Geschenkkarten oder Kugelschreiber mehr verkaufen
dürften. Auch das ist nicht der Fall!

 

Unsere Annahmestellen sind teilweise als Nahversorger tätig – Glücksspielprodukte werden im Nebenerwerb
betrieben. Ansonsten geht es um Tabak, Tickets für den ÖPNV, Postdienstleistungen, Postbank, Getränke,
Zeitungen. Es gibt keine Annahmestellen, die NUR Lottoprodukte verkaufen.

 

Es muss sich doch – auch bzw. gerade in der derzeitigen Situation – jemand in der Politik dafür zuständig
erklären, dass dieser Fehlinterpretation ein Ende bereitet wird. Mich rufen laufend Annahmestellen an, die
vor lauter Heulen überhaupt nicht mehr reden können. Und dann noch der Umstand, dass die Praxis völlig
unterschiedlich gehandhabt wird. Was soll ich denen denn sagen? Das ihr Glück davon abhängt, in welcher
Stadt sie in NRW ihr Geschäft betreiben?????

 

Das kann doch bitte nicht in Ihrem und im Sinn von NRW sein!

 

Ich hoffe darauf, dass irgendjemand von Ihnen dieses Unrecht erkennt und Frau *** vom Städte-
und Gemeindebund hierzu einer Klarstellung übermittelt.

 

Tobias Buller-Langhorst, LL.M.
Geschäftsführer
x